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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen  (Gelesen 4197 mal)

Hannes

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Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« am: 15. Dezember 2010, 15:46:46 »

Hallo und ein lieber Weihnachtsgruß an alle Leidensgenossen !

Ich bin hir sehr frisch in dem Forum und habe mich auch schon sehr belesen und werde meine Fragen auch stellen .
Seit 9.Nov. bin ich in dem Iv und habe einen Th und am 10.02.11 ist der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlußfassung einer anderen Treuhänderin.
nun hierzu meine ersten Fragen!
1.begint dann ab dem tag oder nächsten Wvp ?
2.Was hat das mit einer neuen Waht der Treuhänderin zutun ?

ich möchte noch anmerken das ich noch in einer Lebenspartnerschaft (eingetragen)lebe. Trennungsjahr vorbei und Scheidung beantragt . Bin EU- Rentner nach denn alten Voraussetzungen.In diese Situation bin ich nur durch meinen Partner hineingezogen wurden, weil ich in sachen Finanzen nicht kontrolliert habe und dachte das nach 17 gemeinsamen jahren mit Höhen und Tiefen sowas nie passieren würde . Aber gut!Mein Partner hat die Insolvenz schon beantragt kurz nach dem Tr ennungsabsichten im Sommer 2009.Ich habe es nur erfahren weil ich Ende oktober mit zum Anwalt mußte wegen Klärung von gemeinsamen Dingen .
Dabei stellte sich heraus was da abläuft und ich für die Schulden die durch die Heirat mir mit angelastet werden mit verantwortlich .
Meine Gläubiger sind nur dadurch gekommen und mir werden nun 25-300000 Euro angelastet und bei mir dann die Lauferei los ging :Wohnung mußte schnell und billig her umzug und und ! .Und er neues Auto top Wohnung und und .Er arbeitet als Krankenpfleger und hat was ich nun durch die Anträge wegen Scheidung richtig weiß 18oo Euro Einkommen.

Ich bin 100 prozent schwerbehindert mit merkzeichen G-H-Rf und Begleitperson.Kann ich da noch irgenwelche Ansprüche auf mein Einkommen gegenüber dem Th noch geltend machen ?
Meine Rente liegt mit dem Wohngeld bei 953,15 EURO.also unter der Pfändungsgrenze. Mein Sch-Anwalt hat nun Trennugsgeld für mich beantragt was passiert wenn damit? Was passiert mit dem Versorungsausgleich ? Wäre es gut wenn ich mir den als Einmalzahlung geben lasse ?
Weiterhin hatte ich am 10.11. einen Wohnungseinbruch ! Kripo war da was wird wenn die Hausrat ersetzt. Mir wurde gesagt es ist mit weg .Ich habe jetzt wenn einen Verrechnungsscheck mit der Versicherung abgesprochen. War das ok ?
Ich hoffe ich gehe euch nicht auf die Nerven und weitere Fragen dürfen gestellt werden ?
Gruß und Danke Hannes
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paps

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2010, 18:07:42 »

Nein es ist der Prüftermin.

Eine neue TH kommt dann in Betracht, wenn die jetzige aus bestimmten Gründen das Mandat zurück gibt.
Allerdings verzögern solche Aktionen das Verfahren nur.

Trennungsgeld bleibt bis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts als weiteres Einkommen zunächst unberücksichtigt / wird separat im Rahmen der Pfändungsgrenzen berechnet.

Sie sollten rein vorsorglich einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen wegen Mehraufwand durch die Behinderung stellen, falls eine Zusammenrechnung erfolgt.

Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf Rentenansprüche, die erhöhte Rente unterliegt dann den normalen Pfändungsbedingungen.
Das ist auf lange Sicht für Sie eigentlich die bessere Lösung.

Die Erstattung für den im allgemeinen pfändungssicheren Hausrat, sollte mit der TH geklärt werden.
Ist schließlich die Wiederbeschaffungsleistung für die unpfändbaren Sachen.
Sollte aus meiner Sicht ohne größere Probleme auch bei Ihnen verbleiben können.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2010, 18:11:33 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2010, 19:16:50 »

Hallo paps !
herzlichen dank für die antworten .
also bin ich dann ab 12.2.11 noch nicht in der WVP
-wohin soll ich den antrag auf erhöhung der Pfädungsfreigrenzen wegen Mehraufwand meiner Bh. stellen an Th oder Amtsgericht ?

Danke  für die Antwort im Voraus
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paps

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2010, 19:43:53 »

Nein, nach dem Prüftermin (Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Berechtigung , Höhe und ggf. Absonderungsrechte oder als deliktische Forderung)geht es in der Regel noch an die Massesammlung, -verteilung und zum Schlusstermin.


Der Erhöhungsantrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Unterhaltszahlungen feststehen und der Endbetrag der Einkünfte klar ist.
Da das Gericht die Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen hat, geht der Antrag an das Insolvenzgericht.
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2010, 11:16:08 »

Hallo liebe Leidgenossen und Moderatoren !
Vornweg :ich bin seit 9.Nov.in der Insolvenz
Ich habe nun weitere Fragen .
- Ist es Bank abhängig oder normal das die Ec-karte gesperrt wird und man nur eine Servicekarte bekommt wo man nur noch Geld abheben kann und nicht mehr mit bezahlen und im Ausland geht gar nichts mehr ?
-kann man das irgendwie ändern bin bei der Norisbank ?
-Weiterhin habe ich nicht dran gedacht das mein neuer Partner bei mir gemeldet ist und er 2 mal im monat bei mir ist . Er hat seine Wohnung aber in Polen und Ist auch da Dozent ander Uni -Breslau . Mußich das der Th nachmelden und hat das Folgen oder Auswirkungen für mich oder ihn ?
-Geht es wenn er ein deutsches Konto hat das ich meine Rente auf sein Konto überweisen lasse und alle Sachen von da abgebucht werden ?
- Desweiteren hat es eine Bedeutung das ab Januar11 die ,Beiträge der Krankenkasse für uns steigen,wobei das Einkommen weniger wird ?
-Des weiteren habe ich Post bekommen das ich wovon ich nichts wußte 5x8 euro K-kasse Eigenanteil offen habe soll oder kann ich den der TH noch melden ?
Lieber Gruß und herzlichen Dank Hannes
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Fallera

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2010, 11:32:28 »

- Ist es Bank abhängig oder normal das die Ec-karte gesperrt wird und man nur eine Servicekarte bekommt wo man nur noch Geld abheben kann und nicht mehr mit bezahlen und im Ausland geht gar nichts mehr ?
Ist Bankabhängig.

-kann man das irgendwie ändern bin bei der Norisbank ?
Bank wechseln

-Weiterhin habe ich nicht dran gedacht das mein neuer Partner bei mir gemeldet ist und er 2 mal im monat bei mir ist . Er hat seine Wohnung aber in Polen und Ist auch da Dozent ander Uni -Breslau . Mußich das der Th nachmelden und hat das Folgen oder Auswirkungen für mich oder ihn ?
Nein

-Geht es wenn er ein deutsches Konto hat das ich meine Rente auf sein Konto überweisen lasse und alle Sachen von da abgebucht werden ?
Würde ich im laufenden Verfahren abraten!!!

- Desweiteren hat es eine Bedeutung das ab Januar11 die ,Beiträge der Krankenkasse für uns steigen,wobei das Einkommen weniger wird ?
Das pfändbare Einkommen sinkt dadurch aber das ist ja nicht Ihre Schuld.

-Des weiteren habe ich Post bekommen das ich wovon ich nichts wußte 5x8 euro K-kasse Eigenanteil offen habe soll oder kann ich den der TH noch melden ?
Wenn sie es nicht bezahlen können, einfach nachmelden.
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2010, 12:08:23 »

Hallo Fallera !
herzlichen Dank erst einmal für dich vorweg schöne weihnachten für dich persönlich .
-welche bank würdest du mir empfällen ? und muß man es angeben was man hat und geht das sofort ?
wann könnte ich es machen mit dem konto des partners ?
geht das auch wenn ich es nicht will und dann einfache die summe der Th  melden


Danke und Gruß Hannes
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Fallera

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2010, 12:31:02 »

-welche bank würdest du mir empfällen ? und muß man es angeben was man hat und geht das sofort ?
Einfach hier mal die Suche benutzen. Da finden sie sicher hilfreiche Tips bez. Konten in der Insolvenz. Ja, das geht sofort.

wann könnte ich es machen mit dem konto des partners ?
Ich würde das frühestens ab Einstellung des Verfahrens und Beginn der WVP machen.

geht das auch wenn ich es nicht will und dann einfache die summe der Th  melden
Das verstehe ich nicht??? :gruebel:

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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2010, 13:47:37 »

Na wenn ich die kosten nicht bezahlen will weil ich daüber sauer bin !angenommen
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Fallera

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2010, 14:09:51 »

Wenn es sich um Kosten handelt welche VOR Insolvenzeröffnung angefallen sind, können diese nachgemeldet werden.
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2010, 23:55:54 »

Guten Abend an Alle !
ISO-beginn 9.11.10

Da ich schon weiß das ich Heiz und Betriebskostenguthaben an die TH abtreten muß !
was wird wenn ich da eine Nachzahlung bekomme muß ich die von meinem Pfändungsfreibetrag auch bezahlen oder übernimmt die der TH oder wer ? Darüber hat es hier bei der Suche nichts angezeigt . Oder auch bei Strom wie ist es damit oder Wasser
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doktor mabuse

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #11 am: 21. Dezember 2010, 08:44:30 »

Hallo,

wenn Sie eine Gutschrift bekommen, hält in der Regel der TH die Hand drauf, kann aber bei kleineren Summen auch manchmal bei Ihen verbleiben, solche TH`s gibts auch.
Nachzahlungen gelten als Insolvenzforderung, da ja der Abrechnungs- und Zustalltermin vor Insolvenzeröffnung liegen. Können Sie also mit angeben und die Gläubiger müssten es zur Tabelle anmelden.
Sofern eine Quote besteht, werden sie aus der Masse befriedigt.
Ist natürlich oft ein zweischneideiges  Schwert, da man den Vermieter bzw. Energieanbieter nicht sauer fahren will. Habe selbst so einen Situation und strebe mit Zustimmung des TH eine Vergleichslösung an.
Nach einem BGH Urteil ist es mittlerweile aber so, daß eine Zahlung aus dem unpfändbaren Lohn an einen Gläubiger nicht mehr die RSB gefährdet, dazu gibt es hier im Forum Beispiele.

Gruß,
Doktor Mabuse

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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #12 am: 21. Dezember 2010, 11:03:28 »

Danke Herr Doktor !

aber ich meinte jetzt damit was wird wenn die nächtes jahr bei der abrechnung die bei mir im juni kommt eine nachzahlung fällig wird ?

gruß Hannes
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doktor mabuse

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #13 am: 21. Dezember 2010, 11:47:28 »

Hallo,

so wie ich es sehe, sind es dann Verbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens entstanden sind und deshalb auch nicht von der Masse beglichen werden können. Sie müssten selbst dafür aufkommen. Man kann Dem aber etwas entgegenkommen, indem man seine Abschläge so vereinbart, daß ev. nur wenig nachzuzahlen ist.
Andersherum sollte man sie auch nicht zu groß wählen, da sich sonst bei einer Rückerstattung der TH freut.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #14 am: 21. Dezember 2010, 17:34:45 »

Hallo und Guten Abend !
da ich mich hier weiter belesen habe bin ich auf eine frage gestoßen die mir hier nicht beantwortet wurde.
und zwar : wovon und ab wann hängt der beginn der WVp ab? was gibt es da für regeln oder bestimmungen oder nach was muß ich mich richten ?
oder kann da jeder die hier über uns richten nach gut Dingen entscheiden ?

lieber  Gruß Hannes
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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #15 am: 21. Dezember 2010, 20:44:59 »

Die Wvp beginnt, sobald sie vom Gericht einen beschluss überdieAufhebung ihres insolvenz Verfahrens erhalten, danach erhalten sie die verfügungsgewalt über ihr Vermögen zurück, sie dürfen wieder Vermögen bilden, erhalten steuererstattungen zu 100 Prozent usw.! Sie mùssen sich dann an die Obliegenheiten nach 295 InsO halten.


§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.   Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.   jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.   Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
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doktor mabuse

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #16 am: 22. Dezember 2010, 10:03:31 »

Hallo,

die WVP beginnt mit der Aufhebung des Verfahrens, dies wird vom Gericht beschlossen und Ihnen per Post zugesendet. Ab dann beginnt die WVP und man sollte sich an die entsprechenden Obliegenhalten halten.
Die Zeit bis zur Aufhebung des Verfahren ist aber variabel, zwischen 1 - 3 Jahren ist, je nach Gericht, alles möglich. Entsprechend ist die WVP kürzer oder länger.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse
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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #17 am: 22. Dezember 2010, 16:17:15 »

Danke für die Antwort DR. Mabuse und Herr Fallara !
Habe aber noch eine Frage !

Und zwar geht das das jemand meine monatlichen Unkosten Miete Strom und so weiter von seinem Konto für mich abbuchen will ! ?
Was passiert dann und kann mir das verboten werden von der Th. ?
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Fallera

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #18 am: 22. Dezember 2010, 16:26:11 »

Das mit dem leidigen Lastschriftzurückholen ist ja nun durch eine neue BGH Entscheidung weitesgehend entkräftet worden.

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Hannes

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Re: Frisch im Insolvenzverfahren und Fragen
« Antwort #19 am: 22. Dezember 2010, 17:45:22 »

Danke dir Fallera !

aber ich glaube ich habe mich blöd ausgedrückt !Ich meinte ob jemand von seinem konto ( Freund ,Geschwister .VerwandTe ) abuchen lassen kann ,so das mir mein pfändungsfreier Betrag bleibt und der jenige dann natürlich auch die guthaben bekommt von Betriebs Heiz und Stromkosten ?
Danke im vorraus für eine antwort Hannes
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