Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Southtown_m am 19. September 2013, 23:11:45
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Hallo Liebe Leud,
trau meinen Augen nicht :cry:
Muss erstmal weit herholen.
Letztes Jahr wurde ich aufgrund meiner schweren Depressionen und Suizidgefährdung sofort stationär aufgenommen. Ich war so FERTIG das ich nicht mal meinen Th anschrieb. Um Ehrlich zu sein sah ich zu dem Zeitpunkt nur noch mein Grab. War eine scheiss Zeit aber hatte es Gott sei Dank überlebt. Dank der Behandlung. Bis heute :Oh_no:
Nun mitte Februar kam ich raus und schrieb den TH an zwecks Krankengeld ect.und das ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin und sich am Krankgeldtagesatz nichts ändert, melde ich mich unverzüglich sobald ich meine Arbeite wieder aufgenommen habe.
Nun kam heute Post. Das ihm seit letzem Jahr Oktober bis heute Lohnbescheinigungen ect fehlen. Sprich er hat mein Schreiben vom März anscheindend nicht bekommen. Bis dato hatte ich nämlich alles beigefügt. Shit. Und was nun?
Er schrieb ans Gericht (kopie habe ich natürlich erhalten)
Punkt I....
Punkr II "O.g. Restschuldbefreiungsversagungsgründe oder Obliegenheitsverletzungen sind im Verlauf des Verfahrens bekannt geworden. Ein Überwachungsauftrag der Gläubigerversammlung war jedoch nicht erteilt worden"
Heisst das nun das alles für die Katz war? Das überlebe ich nicht.
Habe ihm nun geschrieben das ich im März ihn angeschrieben hatte und anscheindend dieser Brief nicht ankam. Mir kam dieser auch nicht zurück. Habe den damaligen Brief erneut mit beigefügt.
Was kann ich nun machen?
Soll ich dies auch dem Gericht zuschicken?
Bitte ganz dringend um Rat. Bitte Bitte.
Mit traurigen freundlichen Grüßen :cry:
Southi
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Zunächst mal Ruhe bewahren. Ich würde mit Bezug auf das Schreiben des TH einen detaillierten Sachvortrag an das Insolvenzgericht schicken und Anlagen beifügen, um den Vorwurf der Verletzung der Obliegenheiten zu entkräften.
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Ok danke,
Habe mal dem Amtsgericht dieses Schreiben aufgesetzt. Ist das so OK.
Sehr geehrter Damen und Herren,
da ich letztes Jahr aufgrund meiner schweren Depressionen und Suizidgefährdung sofort in die Klinik bis Mitte Februar 2013 stationär aufgenommen wurde, schrieb ich meinen Treuhänder danach Anfang März 2013 aufgrund meiner Krankentagegeldzahlungen und auch persönlichen Änderungen an.
Laut seinem aktuellen Schreiben, scheint es als hätte mein TH diese nicht bekommen.
Habe ihm diese heute sofort am 20. September 2013 persönlich der Sachbearbeiterin nachgereicht.
Als Anlage habe ich alle Unterlagen als Kopie Ihnen beigelegt. Wie Sie daraus entnehmen können, bin ich leider noch immer arbeitsunfähig.
Mit freundlichen Grüßen