Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: supergrobi am 23. September 2008, 14:21:44

Titel: geändeter Einkommensbescheid
Beitrag von: supergrobi am 23. September 2008, 14:21:44
Hallo,

ich befinde mich seit Mai 08 in der WVP und dachte, ich hätte jetzt alles hinter mir.
Nun fand aber eine Betriebsprüfung bei meinem Arbeitgeber statt und das Finanzamt erkennt meine Fahrtenbücher nicht an.
Folge: Ich habe neue Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt bekommen für die Jahre 2004/05/06. Das FA hätte gerne eine Nachzahlung von insgesammt 3000€. Das Insolvenzverfahren wurde im März 2006 eröffnet.
Frage: Fallen die geforderten Nachzahlungen unter die Insovenz und haben sich somit erledigt?
Titel: Re: geändeter Einkommensbescheid
Beitrag von: paps am 23. September 2008, 20:15:05
Die Forderungen bis März 2006 sidn Insolvenzforderungen.

Inwieweit sie gegen ihren AG einen Schadensersatzanspruch haben,sollte ein Fachanwalt prüfen.
Titel: Re: geändeter Einkommensbescheid
Beitrag von: ThoFa am 26. September 2008, 09:08:22
Hallo,

bis März 206 Insolvenzforderungen, ab März 2006 dürften es sich um Masseverbindlichkeiten handeln.

Für Sie also kein Problem, daher verstehe ich paps Einwaurf mit dem Schadensersatz nicht ganz ?

MfG

ThoFa

 
Titel: Re: geändeter Einkommensbescheid
Beitrag von: paps am 26. September 2008, 21:36:48
Meist sind solche Sachen ja nicht mit der reinen Steuerforderung und den Säumnissgebühren erledigt.

Da der AG die Richtigkeit des Fahrtenbuches ja geprüft haben muß, sonst wäre es ja nicht "aufgeflogen",
sollte auch ein Anspruch gegen den AG für alle anderen Kosten entstehen.
Anders war es nicht gemeint.

Den Rest vom Jahr 2006 hatte ich bei meiner Antwort nicht berücksichtigt. Sorry für die halbe Antwort.

Insofern meinte ich also nicht den April-Dezember 2006 sondern die möglichen weiteren Aufwendungen die dem AN im Zusammenhang mit einem möglichen Fehler des AG entstehen.