Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rocker am 25. Oktober 2009, 09:10:20
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Hallo ,
befinde mich seit ca 2 Jahren in der Wohlverhaltensperiode.
Letztes Wochenende bin ich geblitzt worden :rougi: :rougi:.....ich denke kommen so 100 Euro raus....
Muss ich diese Forderung meinem Inso Verwalter melden???Gibt es eine Möglichkeit die Summe in zwei raten zu bezahlen??
Schönes Weekend noch!! :juchu:
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Hi:) :hi:
Da sie in der WVP sind müssen sie die 100 wohl zahlen das Inso verfahren wurde ja aufgehoben.
Es sind neu verbindlichkeiten die mit der Inso nix zu tun haben
Beste grüße Juergengris
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Bei 100 Euro sollte man vielleicht schneller denken als fahren :wink:
Nicht ärgern :whistle:
Schönen Abend noch
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@ rocker
Mit der Vollstreckungsbehörde eine Ratenzahlung vereinbaren...die müssen das sogar machen wenn Du nen guten Grund ( z.B. die Inso ) darlegst...( § 93 OwiG - Zahlungserleichterung ).
Was anderes bleibt Dir nicht übrig.
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Ich wusste nicht, dass man in der WVP Auto fahren darf?
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.solange du en Lappen hast un der Tank voll ist warum nicht..... :lollol:
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Wer ist überhaupt der Eigentümer des Autos ?????????
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Wer ist Halter?
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Danke schon mal für die Kommentare.....Werd keine ratenzahlung vereinbaren, sondern alles gleich zahlen....Der Halter ist ein Bekannter :thumbup: :thumbup:
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@ rocker
mach dir nix draus...die sin manchmal so...... :wink: