"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Gedanken zur Restschuldbefreiung  (Gelesen 5980 mal)

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Gedanken zur Restschuldbefreiung
« am: 05. Juli 2012, 11:59:03 »

Nun habe ich sie seit gestern,die amtl.Restschuldbefreiung vom Amtsgericht. 6 Jahre sind vorbei. Habe ich die RSB herbeigesehnt..? Ich weiss es nicht,die ersten 3-4 Jahre sicher nicht,da lag noch eine lange Zeit bis zum Ende der WVP vor mir,habe kaum einen Gedanken an das Ende der WVP und die Erteilung der RSB verschwendet,immer nur treu und brav die pfändbaren Teile meines Gehaltes an den Treuhänder überwiesen. Nur während der letzten 2 Jahre,als das Ende der WVP abzusehen war wurde ich manchmal etwas unruhig...kann noch etwas passieren,gibt es Verweigerungsgründe...? Jetzt ist es nun amtlich alles vorbei-bin ich nun ein anderer Mensch? Hat sich irgendetwas geändert...? Sicher nicht !  Die Restschuld,welche nun nicht mehr von den Gläubigern einklagbar ist, besteht  nach wie vor noch, meine Restschuld beläuft sich auf etwa 3000 Euro...manchmal erwäge ich,die Restschuld freiwillig meinen Gläubigern zu bezahlen...ich weiss nicht-werde es wohl nicht tun....
Zum Anfang: Habe vor ca.10 jahren Kredite aufgenommen,immer mehr....dann mit einem kredit den anderen bezahlt u.s.w.,also das übliche. Kredite habe ich mit Leichtigkeit bei verschiedenen Banken und Kreditkartenunternehmen bekommen,ich bin Angestellter im Öffentl. Dienst und verdiene ca. 2000 Euro netto. Im Jahr 2003 hatte ich dann monatliche Verbindlichkeiten an Banken von etwa 1000 Euro-habe zum Leben abzüglich Miete etc. nur noch 200 Euro. Habe mich 2 Jahre so dahingeschleppt,alle Raten bezahlt und bin dann 2005 zur Schuldnerberatung. Bis dahin hatte ich die Gesamtsumme meiner Verbindlichkeiten aber schon auf ca. 10000 Euro reduziert.Die freundl. Menschen der Schuldnerberatung haben mir angeraten sofort jegliche Ratenzahlungen einzustellen und in die PI zu gehen. Das war falsch! Einfach falsch beraten!  Mit 10000 Euro in die PI zu gehen bei einem Monatsverdienst von 2000 Euro-einfach Unsinn. Eine Verlängerung von Ratenzahlungen,niedrigere raten,Vergleich etc. wäre besser gewesen! Aber gut,man kann den Menschen in der Schuldnerberatung nur bedingt einen Vorwurf machen-es sind halt Laien,keine Anwälte. Bin also 2006 nach Antrag in die PI gegangen-und hatte sofort wieder genug Geld!! Wie das...? Bei der Schuldnerberatung erklärte man mir das es besser ist wenn mehrere unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind,um die Höhe der pfändbaren Beträge während der PI zu reduzieren. Ich habe also 2005 verzweifelt eine Frau mit Kind gesucht welche mich liebt,selbst nicht allzuviel verdient und mich heiratet-es ist mir gelungen! Bin also als alleinverdienender Ehemann mit Kind in die PI gegangen, die monatlich an den Treuhänder abzuführenden Beträge beliefen sich so auf nur 150 Euro. Ist schon ein gewaltiger Unterschied,ob man monatlich 1000 Euro oder nur 150 Euro abdrücken muss. So bin ich also locker-leicht,wirklich ganz locker durch diese 6 Jahre gegangen!
In diesem Thread wird oft grosser Unsinn über Treuhänder geschrieben- der TH wird als Teufel,als schwarzer Mann dargestellt-finde ich alles Quatsch! Meine Erfahrungen: TH war anwesend bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens,eine äusserst attraktive,kluge,höfliche Frau. Sie sagte zu mir: Herr XXX , ich werde Sie nun 6 Jahre auf Ihrem Weg begleiten,tun Sie das was ich Ihnen sage und dann ist alles in Ordnung. Dann sagte sie mir noch das sie alle 3 Monate eine Verdienstbescheinigung von mir haben wollte und ich die pfändbaren Beträge laut Tabelle selbstständig an sie abführen solle. Ich habe diese Frau,also meinen Treuhänder nie wieder gesehen und nie wieder etwas von ihr gehört-6 Jahre nicht!! Schlafende Hunde soll man nicht wecken-ich habe sie schlafen lassen,immer pünktlich das Geld überwiesen und die Verdienstnachweise hingeschickt. Niemand bei mir auf Arbeit oder im Freundes-und Bekanntenkreis,ja nicht mal meine eigene,schnell gefundene Frau wussten bzw. wissen etwas von meiner PI !
So-nun ist's also vorbei......nur der Rattenschwanz bleibt-noch 3 Jahre steht alles in der Schufa.....oder aber auch für immer-es gibt genug Auskunftsdetekteien.......möglicherweise bekomme ich nie wieder einen Kredit,schwierig ist auch ein Wohnungswechsel.Kreditkarte,Telefonanbieter
Versandwarenhäuser...eigentlich alles....-und das alles wegen 10000 Euro,bzw. 3000 Euro Restschuld welche nun nicht mehr einklagbar ist! Da muss ich wirklich der Schuldnerberatung einen Vorwurf machen-einfach falsch beraten!
Wenn Ihr mich fragt-würde ich das alles wieder machen,diesen Weg durch die PI nochmals gehen...?  Meine Antwort-selbstverständlich-ist alle eigentlich ganz easy.....nur,das nächste mal nicht wegen Peanuts......Man sollte schon ca. 100000 Euro Schulden haben-dann lohnt sich's wirklich. Ich möchte jetzt nicht überheblich klingen-ist einfach meine Meinung.
Claus
Gespeichert
 

communicator

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 28. Juli 2012, 16:39:44 »

Hallo,

erst mal Glückwunsch zur RSB.

In Deinem Fall hast Du sicher Recht - mit 10 000 Euro Schulden bei einem Nettoverdienst von 2000 Euro in die PI, das ist der falsche Weg. Dies zeigt aber auch ein verbreitetes Problem auf - die meisten Schuldenberater haben zu wenig Ahnung von der Materie - die kennen zwar den genauen Ablauf der PI und die damit verbundenen Unterlagen die einzureichen sind, usw., was aber die individuelle finanzielle Lage des Schuldeners angeht und die Möglichkeiten, die sich bieten um eine PI zu verhindern, darauf wird viel zu wenig eingegangen.

Durch die unterhaltspflichtigen Personen hat sich der pfändbare Anteil bei Dir fast gar nicht ausgewirkt, dieses Glück hat leider nicht jeder, auch dass Du mit Deinem TH einen Glücksgriff getan hast, den pfändbaren Teil selbst überweisen durftest und somit niemand was von der PI erfahren hat ist traumhaft.

Ein Durchlaufen der PI wie es sich jeder nur wünschen kann, aber eigentlich total unnötig!
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 30. Juli 2012, 14:42:19 »

@communicator

Danke für die Glückwünsche!
Wenn ich jetzt,im nachhinein meinen Beitrag lese,klingt er wohl wirklich etwas überheblich.....Ich habe aber einfach nur meine Meinung geschrieben,bin auch kein Jurist,habe nur das geschrieben,wie ich die Zeit erlebt habe.
Claus
Gespeichert
 

pleitemaus80

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 12. August 2012, 10:35:00 »

Hallo Claus,

ich bin jetzt etwas überrascht. Ich dachte, ich zahle 6 Jahre lang an meine Gläubiger und dass dann die Summe, die nach den 6 Jahren übrig ist "einfach weg fällt".

Bei mir wird es nicht viel sein, da meine Quote bei über 98 % liegt.

Viele Grüße

Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 13. August 2012, 09:03:52 »

Hallo Pleitemaus-nein nein,da fällt nichts,aber auch garnichts weg.Die Schulden hast Du ewig,solange sie nicht beglichen sind! Sie können nur nicht mehr gerichtlich vollstreckt werden! Deshalb erwäge ich ja,nach Ende meiner PI vor 4 Wochen,nunmehr meine Restschuld zu begleichen,sind ja nur noch etwa 3000 Euro.Aber dann hätte ich wirklich Ruhe.
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 13. August 2012, 09:48:06 »

Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit die "eingefrorenen" Schulden nach Erteilung der RSB wirksam einzufordern?
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 13. August 2012, 11:09:17 »

Da hast Du den genau richtigen Begriff gefunden "eingefrorene Schulden".Viele meinen ja,das mann nach erfolgter RSB keine Schulden mehr hat-die Realität sieht anders aus,eben genau "eingefrorene Schulden" hat mann für immer. Nur gibt es eben keine rechtliche Möglichkeit diese Schulden einzufordern
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 13. August 2012, 11:37:06 »

Klar gibt es die Möglichkeit, s. einschlägige BGH-Entscheidungen.
Die Schuldner müssen sich dann mit der Vollstreckungsgegenklage wehren. Die meisten Gläubiger unternehmen aber nichts, das ist die Realität. Deswegen macht es hier wenig Sinn, mit plakativen Aussagen die Pferde wild zu machen.
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 13. August 2012, 12:07:57 »

Stimmt so nicht,Insokalle!
Nach erteilter RSB gibt es keine Möglichkeit für den Gläubiger, seine,ebendiese Forderungen einzuklagen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 13. August 2012, 15:16:46 »

Ich habe nicht geschrieben, dass der Gläubiger die Forderung einklagt, braucht er auch nicht, weil die festgestellte Forderung zu einem vollstreckbaren Titel führt. Der Gläubiger kann damit vollstrecken.
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #10 am: 13. August 2012, 16:46:42 »

Noch einmal:

Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit die "eingefrorenen" Schulden nach Erteilung der RSB wirksam einzufordern?

Es scheint hierzu keine einheitliche Meinung zu herrschen?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #11 am: 13. August 2012, 19:27:09 »

Es ist einheitlich und längst geklärt:
Die normalen Insolvenzforderungen bleiben bestehen, sind aber nicht mehr durchsetzbar, wenn die RSB erteilt wurde.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #12 am: 14. August 2012, 10:32:39 »

Zunächstmal: Gratulation zur RSB.

Ich bin aber dennoch schwer überracht das dir die Schuldnerberatung bei 10.000€ Schulden und 2.000€ Netto/Monat die Privatinsolvenz vorschlug und keinen anderen Weg fand.

Aber ist jetzt auch mysich darüber nachzudenken.

Was ich hier zum erstenmal höre ist, das die Schulden praktich eingefrohren und NICHT restlos, unwiederruflich, wegfallen.
Dann werde ich mich aber in ca. sechs Jahren mal hinsetzten und bei allen Auskunftteien anfragen was gespeichert ist und das im Auge halten.
Werde, wenn noch irgendwo etwas steht, kämpfen das drei Jahre nach der Inso dann auch wirklich alles gelöcht ist.
Muß doch möglich sein!?
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #13 am: 14. August 2012, 11:08:22 »

@Insokalle

Endlich mal ne klare Antwort und nicht so ne Haarspalterei! Weiter so!

@koelner84
Ja die RSB ist erteilt,ich muss nichts mehr abtreten aber ein schwarzes Schaf bin ich mindestens noch 3 Jahre lang,ich befürchte noch viel länger.Ich werde,wenn dann die 3 jahre rum sind und die Schufa vermeintlich sauber ist,mal die Probe auf's Exempel machen und einen Kredit beantragen,mal sehen was passiert.Meine Kundenbetreuerin meiner Hausbank (SPK) meinte,sie wüssten noch in 30 Jahren,das ich mal in der PI war. Es hätte aber keinen Einfluss auf die Kreditvergabe,na-ja,ich bin äusserst skeptisch.
Gespeichert
 

undi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #14 am: 16. September 2012, 16:15:06 »

Jop wenn du in der Inso warst, steht das immer noch oben in einen sogenannten Code drin. Das ist nen Buchstabe.
Aber es ist nicht sichtbar, wieso, weshalb oder welche Höhe.

Interessant ist, dass wenn man die Inso im Ausland gemacht hat, die Bank es dann nicht mehr sagen kann.
Eventuell ist es abhängig von den Schufa Mitarbeitern oder so.
Gespeichert
 

communicator

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #15 am: 16. September 2012, 16:25:49 »

Jop wenn du in der Inso warst, steht das immer noch oben in einen sogenannten Code drin. Das ist nen Buchstabe.
Aber es ist nicht sichtbar, wieso, weshalb oder welche Höhe.

Interessant ist, dass wenn man die Inso im Ausland gemacht hat, die Bank es dann nicht mehr sagen kann.
Eventuell ist es abhängig von den Schufa Mitarbeitern oder so.


Wenn das so ist, wie kann man gegen die Speicherung im Code vorgehen?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Gedanken zur Restschuldbefreiung
« Antwort #16 am: 16. September 2012, 18:16:54 »

Jop wenn du in der Inso warst, steht das immer noch oben in einen sogenannten Code drin. Das ist nen Buchstabe.
Aber es ist nicht sichtbar, wieso, weshalb oder welche Höhe.

Das ist kein geheimer Code sondern eine ganz offizielle Information. Die Schufa speichert eine erteilte oder versagt RSB weitere 3 Jahre. Da gelten gesetzliche Löschungsfristen. Es kann möglich sein, dass eine Forderung eines Gläubigers nach Erteilung der RSB nicht als erledigt vermerkt wird. Hier muss der Schuldner ggf. selbst aktiv werden. Auch so ein Erledigungsvermerk speichert die Schufa nach eigenen Angaben 3 weitere Jahre. Insofern sollte man sich ein paar Monate nach der Erteilung der RSB die eigene Schufa ansehen und ggf. aktiv werden.

https://www.meineschufa.de/index.php?site=faq_popup&faq_id=54


Interessant ist, dass wenn man die Inso im Ausland gemacht hat, die Bank es dann nicht mehr sagen kann.
Eventuell ist es abhängig von den Schufa Mitarbeitern oder so.
Der Grund liegt darin, dass solche Schuldnerverzeichnisse länderspezifisch sind. Insofern hilft natürlich auch immer eine Verlagerung der Bankgeschäfte ins Ausland. In anderen Ländern haben die andere Organisationen. Das ist alles auch eine Kostenfrage denn die Schufa liefert keine Daten für lau. Die Banken und andere Organisationen löhnen recht kräftig dafür und da muss halt die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden. Man kann dann nicht einfach weltweit (oder auch europaweit) eine Abfrage machen. Das Sieb mit dem Schuldner ausgesiebt werden, hat recht grobe Maschen. Wer damit umzugehen weiß, kann auch mit Schufa Einträgen leben.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz