Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pippalu am 01. September 2016, 09:18:50

Titel: Gedankenrichtigstellung "Ende Abtretung"
Beitrag von: Pippalu am 01. September 2016, 09:18:50
Hallo zusammen,gut 10 Monate habe ich noch, dann bin ich durch und es geht schneller als gedacht.
Jetzt habe ich ein eine Frage zu Abtretung: Meine Inso fing am 1.6.2011 an wann endet die Abtretung?
Mit dem letzten Gehalt im Mai 2017 oder doch noch mit Juni 2017?
Also mir kommt es jetzt nicht auf das Geld, sondern mag es nur genau wissen mit welchen Gehalt dann schluss ist.

Titel: Re: Gedankenrichtigstellung "Ende Abtretung"
Beitrag von: Pippalu am 01. September 2016, 09:35:34
Also ich Denke, das dann mit Mai 2017 Gehalt ende ist.
Titel: Re: Gedankenrichtigstellung "Ende Abtretung"
Beitrag von: waldi am 01. September 2016, 10:38:03
De facto ist die beim Arbeitgeber liegende Abtretungserklärung zum Zeitpunkt der Juni-Abrechnung nicht mehr gültig.

Wie der Arbeitgeber sich verhält, bleibt letztlich abzuwarten. Manche wollen erst Kopie der RSB haben.

Günstig wäre, den Insolvenzverwalter anzusprechen, dass er entsprechendes Schreiben an den Arbeitgeber schickt. Manche IV sehen dies allerdings nicht als ihre Aufgabe an. Versuch ist es dennoch wert.
Titel: Re: Gedankenrichtigstellung "Ende Abtretung"
Beitrag von: eidechse am 02. September 2016, 15:26:25
Für die Fristberechnung ist hier § 188 Abs. 2 BGB anzuwenden, sodass die Abtretungserklärung am 01.06.2017 endet.

Wir haben hier also das hier schon häufig diskutierte Problem, dass die Abtretung im laufenden Monat endet und nicht genau zum Monatsletzten. Rechtsprechung zu dieser Thematik ist mir nach wie vor nicht bekannt, sodass sich hier der TH wie auch der Arbeitgeber auf jedwede vertretene Rechtsauffassung von

"alles pfändbare für Juni 2017 geht zur Masse"

über

"nur anteiliger Anspruch der Masse"

bis hin zu

"gar nichts geht zur Masse"

zurückziehen könnten.