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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Geerbt, was muss ich abgeben???  (Gelesen 3239 mal)

dekleene81

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Geerbt, was muss ich abgeben???
« am: 29. Januar 2013, 19:28:11 »

Hallo ihr lieben,

ich habe da mal eine wichtige Frage an euch und hoffe das mir jemand schnell weiterhelfen kann.

Ich habe von meinem Opa eine beträchtliche Summe Geld geerbt, und möchte nun wissen wieviel mein Insolvenzverwalter davon einziehen kann!!! Meine Insolvenz läuft seit ende März 2012??? Im I-net habe ich gelesen das er die Hälfte einziehen kann wenn man in der Wohlverhaltensperiode ist, und er meinte aber zu mir das alles weg wäre und ich nichts davon haben würde???!!! Bitte schnell um Hilfe. Danke euch!!!
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Nixmehrda

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #1 am: 29. Januar 2013, 20:27:22 »

Bist Du in der WVP? Dann bleibt Dir die Hälfte.
Bist Du es noch nicht, dann nichts.
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dekleene81

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #2 am: 29. Januar 2013, 22:19:18 »

Wann genau beginnt denn die wohlverhaltensperiode???? Mit der Eröffnungs (Also dem Bescheid vom Gericht)der insolvens?????
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Tatum

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #3 am: 29. Januar 2013, 22:51:42 »

Das wird dir mitgeteilt vom Amts(oder Insolvenz)gericht mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren (also das eigentliche Verfahren), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung nach §200 Abs. 1 InsO vollzogen wurde.
Oh man, mir tut das wirklich leid beim Lesen deiner Zeilen, aber leider ist es so, dass dein Erbe nicht mal zu 50% bei dir verbleibt.  :neutral:
Ist denn dein Erbe höher als wie die festgestellen Insolvenzforderungen?  :rougi:
Vielleicht kommst du ja damit eher aus dem Verfahren raus. Das wäre möglichwerweise ja auch ein Vorteil für dich?  :respekt:
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dekleene81

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #4 am: 30. Januar 2013, 07:16:26 »

Nein leider liegt der betrag unter dem was ich ausgleichen muss!!! Aber trotzem danke ich euch für die schnelle Hilfe!!! Ich könnt brechen Bin alleinerziehend mit 3 Kids und hätte mir gewünscht mal ein paar wünsche meiner Kinder erfüllen zu können!!
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dekleene81

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #5 am: 30. Januar 2013, 10:48:01 »

Jetzt habe ich nun wieder das gelesen!!! Das heißt doch für mich das ich mich bereits in der Wvp befinde oder etwa nicht?????

III. Stufe: Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz
Bei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode an das Privatinsolvenzverfahren an. Sie beginnt jedoch bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert insgesamt sechs Jahre.

Erfüllt der redliche Schuldner während dieser Wohlverhaltensperiode seine auferlegten Obliegenheiten, wird ihm mit dem Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt.

Ich werde bald irre
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Feuerwald

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #6 am: 30. Januar 2013, 11:08:50 »

Sie beginnt jedoch bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert insgesamt sechs Jahre.

-> Das ist irreführend. Die Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (die 6 Jahre) beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht aber die sog. Wohlverhaltensphase an sich, die beginnt erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. 

Wenn Sie eine größer Summe ergebt haben, sollten Sie sich ggf. beraten lassen. Ein Erbe kann man auch ausschlagen.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Tatum

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #7 am: 30. Januar 2013, 11:19:57 »

Jetzt habe ich nun wieder das gelesen!!! Das heißt doch für mich das ich mich bereits in der Wvp befinde oder etwa nicht?????

Generell ist es so, dass du einen Aufhebungsbeschluß nach Verteilung der Masse bekommst. Hast du diesen?
In diesem wird das Verfahren nach §200 InsO aufgehoben und die RSB angekündigt.
Erst mit diesem Beschluß bist du wirklich in der WVP.  :wink:

Ich weiß gar nicht, aber bestimmt kann man die Zeit des 6-jährigen Verfahrens auch verkürzen, wenn mit dem Erbe und anderer Pfändungen die aufgestellten Forderungen getilgt sind. Ich meine, kann ja nicht sein, dass darüber hinaus auch noch munter weitergepfändet wird...

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dekleene81

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #8 am: 30. Januar 2013, 15:02:16 »

so einen beschluss habe ich nicht, nur den beschluss das die insolvenz eröffnet ist. dann muss ich wohl in den sauren apfel beisen.....leider

vielen Dank euch allen
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Insokalle

Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #9 am: 30. Januar 2013, 18:13:37 »

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben dann nicht Ihre Kinder?
Ich würde den Vorschlag von Feuerwald zügig überdenken.
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dekleene81

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Re: Geerbt, was muss ich abgeben???
« Antwort #10 am: 30. Januar 2013, 19:54:59 »

das ist doch schon zu spät, hab doch schon den erbschein  :rougi:
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