Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Anni65 am 26. Februar 2013, 16:27:33
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Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und lebe mit meinen beiden Kindern von einem Teilzeit-Fixgehalt (Haupttätigkeit) und einem künstlerischen Nebenjob (Einkommen nach geleisteten Stunden.)
Normalerweise liege ich mit beiden Gehältern zusammen immer noch unter der Pfändungsfreigrenze.
Mein 2. Arbeitgeber zahlt das Gehalt immer Ultimo des nächsten Monats (= ich arbeite im April, bekomme Ende Mai/Anfang Juni das Geld)
Bedingt durch die Sommerpause wurde das Gehalt für August mit dem Gehalt von September zusammen erst Anfang Oktober überwiesen. Dadurch lag ich im Oktober oberhalb der Pfändungsfreigrenze.(Gehalt Hauptjob, 2 Gehälter Nebenjob)
Ich habe meinem Treuhänder auch die aufgesplitteten Gehaltsabrechnungen geschickt.
Trotzdem verlangt er nun für Oktober den Pfändbaren Betrag. (Hätte ich die Gelder einzeln bekommen, müsste ich nichts an ihn zahlen)
Kommt es wirklich nur darauf an, wann das Geld auf dem Konto ist? Auch wenn es das Einkommem mehrere Monate ist?
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Einkommen ist immer auf die Monate umzurechnen, die Forderung des TH ist fehlerhaft. Notfalls das Gericht um einen klarstellenden Beschluß bitten, dass die Gehälter auf die jeweiligen Monate umzurechnen sind.
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Danke! Habe jetzt den Antrag ans Gericht gestellt!