Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rio-bravo am 13. Dezember 2011, 19:26:08

Titel: Gehalt
Beitrag von: rio-bravo am 13. Dezember 2011, 19:26:08
Hallo an alle,

meine WVP läuft schon seit 3 Jahren, ich habe ein Unterhalt pflichtiges Kind und verdiene ca. 1300,- € netto im Monat. Ich weiß, dass ich kein Pfändbarer Betrag im Monat verdiene und trotzdem überweise ich meinem TH jeden Monat freiwillig 50,- € um wenigstens nach den 6 Jahren meine TH und Gerichtskosten gedeckt sind (und drüber hinaus).
Ich höre immer wieder, dass man eine angemessene Tätigkeit haben sollte um die Gläubiger zufrieden zu stellen. Ich bin 54 Jahre alt und froh, das ich überhaupt einen Job habe.

Meine Frage: Ist mein Verdienst in Ordnung, obwohl ich nur einen kleinen freiwilligen Teil dazu beitrage ?
Muss ich evtl. mit einem Antrag vom Gläubiger befürchten.
Ich mache mir Sorgen, dass evtl. alles umsonst war.

Vielen Dank. 
Titel: Re: Gehalt
Beitrag von: Schuldenheini am 14. Dezember 2011, 07:08:32
Hallo rio,

wenn Du einen Vollzeitjob ausübst ist das angemessen genug.

Was Du dabei verdienst ist nicht von Belang.

Wenn nichts pfändbar ist, dann ist das halt so.

Einen Versagungsantrag brauchst Du nicht zu befürchten.
Titel: Re: Gehalt
Beitrag von: rio-bravo am 14. Dezember 2011, 08:45:27
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! :thumbup: