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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP  (Gelesen 9787 mal)

Eisenhauer

  • Gast
Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« am: 14. Dezember 2015, 09:49:36 »

Hallo zusammen,

die WVP ist am 17.01.2016 endlich beendet  :juchu:. Meine Gehaltsabrechnung lasse ich dem Treuhänder immer
monatlich zukommen und das Gehalt bekomme ich immer im voraus.

Wenn ich dem Treuhänder nun Ende Dezember meine Gehaltsabrechnung für Januar zukommen lasse, ist es dann damit erledigt oder soll ich ihm zur Sicherheit auch noch die vom Februar zukommen lassen ?

Besten Dank im voraus   
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2015, 06:37:33 »

Das ist doch nur das Porto für den Postversand. Was er will, wird er dann auch von Dir einfordern. Viel wichtiger wird sein, was und wie er Dich noch pfänden wird. Da läuft gerade hier eine Diskussion, allerdings warte ich händeringend auf Antworten!  :cool:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Letzte-Pfaendung-bei-beendener-Wohlverhaltensphase-9090.html
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Gehaltspfaendung-fuer-den-gesamten-Monat-Dez-wenn-Inso-am-10-Dez-endet--12048.html

Viel Spass damit, und das alles über die Feiertage, wo man niemanden erreicht  

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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2015, 10:02:40 »

Zitat
Da läuft gerade hier eine Diskussion, allerdings warte ich händeringend auf Antworten!
Verbindliche Antwort kann nur der IV gegeben. Oder - im Falle einer Klage - das Gericht.

Aber zurück zur Frage:
Was soll der TH denn anfangen mit der Lohnabrechung für einen Zeitraum nach seiner Tätigkeit?
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Eisenhauer

  • Gast
Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2015, 13:31:53 »


Vielen Dank dann warte ich einfach mal ab ob der TH nach dem 18.01. noch etwas möchte, das schlimmste ist ja bereits überstanden.

Diese Diskussion ist echt interessant, in meinem Fall kann der TH von mir aus noch für den ganzen Januar pfänden, dann ist es eh vorbei  :biggrin:
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2015, 08:23:53 »

in meinem Fall kann der TH von mir aus noch für den ganzen Januar pfänden, dann ist es eh vorbei  :biggrin:

Eigenartige Einstellung. Habt Ihr alle zu viel Geld?  :wow:
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2015, 09:02:19 »

Es gibt Lebenseinstellungen und Lebenssituationen, wo materielle Dinge (=Geld) plötzlich in den Hintergrund treten zugunsten einer Lebensqualität, die nicht von Heller & Pfennig abhängig ist.
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Eisenhauer

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2015, 10:08:07 »

Ich gebe Euch auf jeden Fall Bescheid wie es dann bei mir war um ein weiters Beispiel zu haben, ob nur anteilig bis zum 17.01. oder noch für den ganzen Monat gepfändet wurde.

Aber für die paar Euro mache ich mich jetzt zum Schluss auch nicht mehr verrückt, der Weg bis dahin war lange genug  :sad:   

@ waldi:

Da gebe ich Dir vollkommen Recht, es hört sich zwar paradox an aber seit Beginn der Insolvenz ist die
Lebensqualität bei mir immer weiter gestiegen. 
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2015, 11:59:26 »

Es gibt Lebenseinstellungen und Lebenssituationen, wo materielle Dinge (=Geld) plötzlich in den Hintergrund treten zugunsten einer Lebensqualität, die nicht von Heller & Pfennig abhängig ist.

Da gebe ich Dir vollkommen Recht, es hört sich zwar paradox an aber seit Beginn der Insolvenz ist die Lebensqualität bei mir immer weiter gestiegen.  

Antwort entfernt.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 12:02:40 von Inso-was-nun »
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pinguin48

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2015, 13:33:25 »

Hallo zusammen

Meine WHP endet am 21.01.2016 . Meine Th pfändet anteilig (ca 380€) .Ich hatte schon eine Diskussion darüber ,da bei der Eröffnung breits der GANZE Januar gepfändet wurde.

Aber sie meinte wenn ich damals "freiwillig" gezahlt habe(habe ich natürlich nicht) bekäme ich nicht wieder zurück. Es sei sowieso schon verteilt da kann man nichts mehr machen.

Also 380 € zuviel bezahlt aber was soll ich machen ? :fuchsteufelswild:

Lg Pinguin 48

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Inso-was-nun

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2015, 17:29:06 »

Also 380 € zuviel bezahlt aber was soll ich machen ? :fuchsteufelswild:

Meine Tochter (studiert Jura und macht gerade Ihr Staatsexamen) hat mir einen Link noch geschickt, der eine interessante Diskussion dazu hat.

Besonders die Argumente von Coverna sind sehr gut. Ich werde erst abwarten, bis ich alle Bescheide zur tatsächlich erfolgten Restschuldbefreiung zusammenhabe, dann hier nochmal fragen ob der Insolvenzverwalter noch etwas nach Ende der RSB gegen mich unternehmen kann und anfängt, nach Leichen in meinem Keller zu graben (die er nicht findet, aber er hatte schon anfangs gesagt, der Chef im Ring sei er und ich denke, es wird Ihn anpissen, auch wenn ich es freundlich formuliere)

http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-57553.html?s=4fe43450186ab2bb49e5d2bff9b8188d

lest Euch mal da ein, falls Ihr nicht bei der Caritas arbeitet.
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Eisenhauer

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #10 am: 01. Februar 2016, 08:56:12 »

Hallo zusammen,

ich wollte euch noch über die Pfändung für den Januar informieren. Der Arbeitgeber hat noch den Pfändungsbetrag für den vollen Monat an den treuhänder überwiesen.

Da die Insolvenz am 17.01.2010 eröffnet wurde und es für den Monat Januar bereits zu spät war den
Pfändungsbetrag einzuziehen, gehe ich jetzt einmal davon aus dass aus diesem Grund noch für den
Januar 2016 gepfändet wurde um somit auf die 60 Monate zu kommen. Das ist dann denke ich in Ordnung,
soweit so gut.

Jetzt habe ich vom Arbeitgeber eine Wiegengabe bekommen, da ich am 09.01. wieder Vater geworden bin.

Diese wurde mit dem Februargehalt ausbezahlt, aber der pfändbare Betrag für die Wiegengabe wurde rück-
wirkend für die Januarabrechnung berechnet und an den Treuhänder überwiesen obwohl zum Zeitpunkt der
Abrechnung keine gültige Abtretungserklärung mehr vorlag.

Und mein zweiter Sohn hätte doch dann auch als weitere Unterhaltspflichtige Person gerechnet werden müssen.     

Weiss evtl. jemand was hier richtig sein müsste ?

P.S. Die Gläubiger haben bis heute Zeit einen Antrag auf Versagung der RSB bei Gericht zu stellen,
ich denke durch das "Nicht sagen" der Geburt meines Sohnes dürfte da nichts passieren da ja kein
Gläubiger benachteiligt wurde.

Vielen dank.
 
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VerzweifelteStudentin

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #11 am: 01. Februar 2016, 11:55:23 »

Hallo zusammen,

ich wollte euch noch über die Pfändung für den Januar informieren. Der Arbeitgeber hat noch den Pfändungsbetrag für den vollen Monat an den treuhänder überwiesen.

Da die Insolvenz am 17.01.2010 eröffnet wurde und es für den Monat Januar bereits zu spät war den
Pfändungsbetrag einzuziehen, gehe ich jetzt einmal davon aus dass aus diesem Grund noch für den
Januar 2016 gepfändet wurde um somit auf die 60 Monate zu kommen. Das ist dann denke ich in Ordnung,
soweit so gut.

Jetzt habe ich vom Arbeitgeber eine Wiegengabe bekommen, da ich am 09.01. wieder Vater geworden bin.

Diese wurde mit dem Februargehalt ausbezahlt, aber der pfändbare Betrag für die Wiegengabe wurde rück-
wirkend für die Januarabrechnung berechnet und an den Treuhänder überwiesen obwohl zum Zeitpunkt der
Abrechnung keine gültige Abtretungserklärung mehr vorlag.

Und mein zweiter Sohn hätte doch dann auch als weitere Unterhaltspflichtige Person gerechnet werden müssen.     

Weiss evtl. jemand was hier richtig sein müsste ?

P.S. Die Gläubiger haben bis heute Zeit einen Antrag auf Versagung der RSB bei Gericht zu stellen,
ich denke durch das "Nicht sagen" der Geburt meines Sohnes dürfte da nichts passieren da ja kein
Gläubiger benachteiligt wurde.

Vielen dank.
 

Änderungen der familiären Verhältnissen mitteilen gehört zu den Obliegenheiten in der WVP.
Andererseits wurden die Gläubiger tatsächlich nicht benachteiligt.
Ist denn aber nicht aufgefallen, dass Du weniger pfändbares Einkommen hast, weil eine Unterhaltspflicht mehr?
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Eisenhauer

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #12 am: 01. Februar 2016, 12:40:53 »

Also in § 295 InsO finde ich jetzt nichts bezüglich der Mitteilungspflicht bei einer Änderung der familiären Verhältnisse.

Mir ist nur aufgefallen dass eine Unterhaltspflicht mehr leider gar nicht berücksichtigt wurde und demnach sind 108,20 zuviel gepfändet worden  :angry:
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ManatWork

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #13 am: 14. Juni 2016, 17:48:31 »

Guten Abend allerseits,

Ich möchte das Thema nochmal hervorgraben.

Demnächst ist es bei mir auch soweit. Das Ende der Abtretung naht.

Ich führe selbst an den Treuhänder ab, die Abtretung wurde nicht offengelegt.

Was ist mit dem letzten Monat? Gibt s dazu was verbindliches? 

Eine kleine Anmerkung dazu, ich bekomme mtl. Gehalt + Bonus quartalsweise. Als ich den Treuhänder damals fragte ob denn der Bonus über die 3 Monate rückwirkend aufgeteilt werden kann, hat er dies verneint mit der Begründung es gelte das Zuführungsprinzip, also wenn Geld kommt, unabhängig wann es entstand. Wenn ich jetzt Gehalt bekomme, nach Ablauf der Abtretungserklärung dann wäre es ja nur logisch wenn es da auch so wäre...

Sollte der Treuhänder sich jetzt auf den Standpunkt stellen, es gelte das Entstehungsprinzip, also Aufteilung, kann ich dann eine Neuberechnung der letzten 6 Jahre verlangen?



Was meint Ihr?

Grüße
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #14 am: 15. Juni 2016, 08:17:38 »

Ohne jetzt das genaue Datum des Abtretungsende zu kennen, würde ich persönlich den pfändbaren Betrag taggenau errechnen und diese Berechnung dem Treuhänder dann zukommen lassen.

Was zu diesem Zeitpunkt an Bonuszahlung nicht gezahlt wurde, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.

Alternative wäre, den Treuhänder vorher um Erläuterung der Vorgehensweise zu bitten.
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elga

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #15 am: 15. Juni 2016, 08:23:51 »

Wie kan st du denn Ende Dezember schon die Abrechnung für Januar haben?
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #16 am: 15. Juni 2016, 09:38:57 »

Siehe hier:
das Gehalt bekomme ich immer im voraus.
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ManatWork

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Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #17 am: 15. Juni 2016, 15:18:54 »

Vielen Dank.

Das Abtretungsende ist der 20., Gehaltszahlung ca. 27., also liegt da keine Abtretungserlärung mehr vor. Und eben diese Bonuszahlung kommt am 27. mit dem Juni Gehalt.

Ich hoffte das dies irgendwo wasserdicht beschrieben wird, Ströber & Co, bzw. Gericht.

Wäre es denkbar einfach mal gar nix zu machen im Juni und einfach mal abzuwarten oder ist die RSB in Gefahr?

Es geht hier nicht um ein paar Mark fuffzig, sonst wäre es mir wurst.

Die Diskussionen hierzu gehen ja in beide Richtungen, wenn ich den TH frage kann ich mir schon vorstellen was der sagt..

Grüße .
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waldi

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #18 am: 16. Juni 2016, 09:40:03 »


also liegt da keine Abtretungserlärung mehr vor.
Bei wem genau liegt denn diese Abtretungserklärung?

PS. "gar nix zu machen" halte ich persönlich für zu risikoreich.
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Mekki

Re: Gehaltsabrechnung nach Ablauf der WVP
« Antwort #19 am: 16. Juni 2016, 11:27:42 »

Ich würde dem TH mitteilen, dass ich folgende Einkünfte bis zum 20.06.2016 habe. Eine Zahlung nach dem Ende geht ihn nichts an.
Abtretungsende + Zuflußprinzip + Zuflusszeitpunkt (Ein Geldbetrag ist zugeflossen, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihn erlangt ist)
Und wenn der TH das reklamiert, würde ich das Gericht um Klärung bitten.
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