Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Locke0905 am 26. April 2008, 17:39:03

Titel: Gehaltsänderung
Beitrag von: Locke0905 am 26. April 2008, 17:39:03
Hallo paps,

seit geraumer Zeit befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode, meine Gerichts- und Anwaltskosten sind mit der zweimaligen Abgabe meines Lohnsteuerjahresausgleichs schon mehr als abgegolten worden. Nun bin ich mit meinem unterhaltspflichtigem Sohn Anfang diesen Jahres in ein anderes Bundesland umgezogen und befinde mich seit Anfang Februar in einem neuen Beschäftigungsverhältnis. Mein jetziges Einkommen liegt deutlich unter dem vorherigen und laut Tabelle müsste ich keinen Pfändungsbetrag mehr abgeben. Mein Insolvenzverwalter besteht aber auf weitere Beiträge, da ich aus freien Stücken umgezogen bin. Gib es irgendeine Möglichkeit die Beiträge zu veringern (es ist auch so schon schwer genug) oder bin dem komplett ausgeliefert??
LG Locke
Titel: Re: Gehaltsänderung
Beitrag von: Feuerwald am 26. April 2008, 17:53:11
Ich bin zwar nicht paps, aber

vielleicht vertiefen Sie „aus freien Stücken“ noch etwas.

Der TH kann m.E. von Ihnen nicht mehr einfordern, als von der Abtretung erfasst.

Das Prob dürfte jedoch die Erwerbsobliegenheiten sein. Wenn Sie zu Ungunsten Ihrer Insolvenzgläubiger in einen geringer bezahlten Job wechseln und dafür keine triftigen Gründe vorliegen, kann hier ein Verstoß gegen die Obliegenheiten mit der Gefahr der Versagung der RSB auf Antrag eines Insolvenzgläubigers bestehen.

PS: Für die Zeit der Wohlverhaltenphase fällt die Steuererstattung wieder Ihnen zu und nicht dem TH.


Titel: Re: Gehaltsänderung
Beitrag von: Locke0905 am 27. April 2008, 17:03:41


Entschuldigen Sie die falsche Ansprache (hab da wohl etwas falsch gelesen)  und vielen Dank für Ihre Antwort ----  es bestand kein triftiger Grund für den Umzug, lediglich familiäre, d.h. eine Verbesserung des Wohnumfeldes für meinen Sohn und  ein näheres "Zusammenrücken" mit dem Rest meiner Familie.
Das uns die Steuerrückerstattung wieder zufällt wird auch eine Hilfe sein.
LG
Titel: Re: Gehaltsänderung
Beitrag von: ThoFa am 27. April 2008, 17:40:25
Hallo,

Mein jetziges Einkommen liegt deutlich unter dem vorherigen...

wieviel macht das in Euro aus ? Vorher netto hinterher netto ?

Wer ist der Rest der Familie ? leben Sie mit dem Vater des Kindes zusammen ? Könnte der Umzugmit Betreungsmöglichkeiten für den Sohn zu tun haben ?

MfG

ThoFa

P.S.: Wie lange läuft Ihre WVP noch ?