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Autor Thema: gehaltspfändung im 5. und 6. jahr der privatinso  (Gelesen 4608 mal)

newman

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gehaltspfändung im 5. und 6. jahr der privatinso
« am: 11. November 2006, 10:17:13 »

hallo an alle,

bin neu hier in diesem forum und hab auch ne frage, komme im
nächsten monat in das 5.jahr ab meiner privatinsolvenz, ich überweise bisher immer meine gehaltspfändungen an meinen
insoverwalter, da ich im ausland wohne und arbeite, ich habe
gelesen, daß sich im 5.jahr die pfändung um 10% reduziert, wie
funktioniert das bei mir, kann ich diese minderung abziehen oder
wird es mir rückerstattet.
danke im vorraus für infos
grüsse newman
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ThoFa

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gehaltspfändung im 5. und 6. jahr der privatinso
« Antwort #1 am: 11. November 2006, 13:14:02 »

Hallo,

die Vorgehnsweise ist hier leider nicht einheitlich. In einigen Verfahren werden die 10 % sofort abgezogen, in anderen Verfahren wieder am Ende zurück erstattet.
Sie sollten sich mit Ihrem TH absprechen.

Beachten Sie bitte, dass bei Stundung der Verfahrenskosten keine Rückerstattung erfolgt, sofern Sie ein Einkommen erzielen, welches Sie nach den Grundsätzen der Protesskostenhilfe (§ 115 ZPO) einsetzen müssten.

MfG

ThoFa
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