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Autor Thema: Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 6292 mal)

senso11

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Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode
« am: 30. September 2006, 20:19:10 »

Hallo und guten Tag,


wie ist das mit der Gehaltspfändung während der Wohlverhaltensperiode ? Dem Treuhänder habe ich wissen lassen, dass ich gute Aussicht auf einen Job habe und den Schuldbetrag in Höhe von Euro 15.000 in etwa einem Jahr zurückbezahlen kann. Bei dem möglichen Arbeitgeber handelt es sich aber um eine Firma, die zum Zeitpunkt meiner Arbeitsaufnahme keine Gehaltspfändung akzeptieren würde. Der Treuhänder jedoch besteht auf Gehaltspfändung und würde mir somit den Job zunichte machen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich bereits 50 bin.

Dass ich in der Schuldnerkartei stehe und bei der Schufa eingetragen bin, ist nicht das Problem, sondern die Gehaltspfändung. Muß ich das über mich ergehen lassen oder kann ich dagegen Einspruch erheben ?

Besten Dank.[addsig]
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paps

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Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 30. September 2006, 23:14:28 »

Dem Grunde nach handelt es sich ja eben in der Inso nicht mehr um eine Gehaltspfändung. Sondern die abgetretenen  Bezüge in pfändbarer Höhe werden an den TH ausgezahlt.
Dies sollten Sie ihrem neuen AG auch darstellen. Insbesondere unter dem Aspekt, dass das ganze nur begrenzt ist.

Wenn dieser absolut nicht darauf eingeht, sollten Sie nochmal einen Versuch beim TH, notfalls beim Amtsgericht starten.
Unter der Maßgabe, dass eine vollständige Gläubigerbefriedigung und die Begleichung der Gerichtskosten stattfinden kann, sollte da doch was gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

jschwab

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Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2006, 14:01:54 »

Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) arbeitet im diesem Falle kontroproduktiv. Er sollte froh sein, wenn Sie Arbeit haben.

Wenn Sie es wünschen, werden wir im Namen des Schuldenregler e.V. bei dieser Person anrufen und Ihm um eine Stellungnahme bitten.
[addsig]
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leila

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Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2006, 15:47:48 »

Hallo Zusammen,
bin neu hier, wir sind in einer ganz besch... Lage, als Paar selbstsändig und mit persönlichen Verbindlichkeiten.
Sind gut ausgebildet und könnten uns im Fall einer Inso sicher zügig neue Jobs suchen, aber mir macht Angst, dass das Gehalt beim Arbeitgeber gepfändet wird-- geht das gar nicht anders?
Ich glaube, die meisten AG finden das nicht so toll bei Neueinstellungen.
Danke ,
Leila
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senso11

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Gehaltspfändung währen der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2006, 13:33:11 »

Guten Tag Leila,


der Treuhänder haftet persönlich, wenn die Anzeige bei dem Arbeitgeber unterbleibt und die pfändbaren Beträge, aus welchem Grund auch immer, nicht eingezogen werden können. Es stellt eine pflichtwidrige Nichtinbesitznahme von Insolvenzmasse dar, Ihnen Zugriff auf die pfändbaren Teile Ihres Gehaltes zu geben.

Konkret bedeutet dies, dass der Treuhänder Ihrem Arbeitgeber die Privatinsolvenz anzeigen und eine Pfändung vornehmen muss, will er nicht persönlich haftbar gemacht werden. Mehr kann ich Ihnen als juristischer Laie nichts schreiben.

Die Zeilen von Herrn Schwab klingen aber schon ermutigend.


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