Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Selli am 10. Juli 2014, 15:48:23
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin seid letztem Jahr in der Wohlverhaltensphase.
Da ich im Außendienst mit dem PKW unterwegs bin kann ich von meinem Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss beantragen, um mir einen neuen PKW zu kaufen.
Ist das auch im meinem Fall möglich? Muss ich meinen Insolvenzverwalter fragen? :gruebel:
Danke für die Beantwortung! :wink:
Gruss Selli
nur noch 41 Monate! :thumbup:
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Das Problem wird sein, dass dieser Gehaltsvorschuss keinerlei Auswirkungen auf die abzuführenden pfändbaren Beträge haben darf. Macht das der AG mit? Mal abgesehen davon, dass es wohl eher nicht um einen Gehaltsvorschuss sondern um ein Darlehen gehen dürfte. Und wenn der AG den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den TH abführen muss, dann bleibt nichts übrig was der AG einbehalten könnte, wenn man es ganz streng rechtlich sieht.
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Also ich habe auch ein Vorschuss mir geben lassen. Habe nicht bei meinem TH erst gefragt.
Natürlich musste ich es,
nur noch von dem verbleibenden Gehalt was nach Pfändung überbleibt bezahlen. :thumbup:
Aber es war kein Problem für meinen TH.
Hoffe Dir geholfen zu haben LG Conni :biggrin: