Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gramlin am 29. September 2010, 13:59:27
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Hallo @ all,
kann mir jemand sagen wie es in der Wohverhaltensfase mit dem ansparen von Geld aussieht?
Bei einem Einkommen von ca.350 (Ausbildungsvergütung) liege ich ja weit unter dem Fändbaren Betrag.
Durch die Unterstützung meiner Eltern und meinem stark eingeschränktem Lebensstandart schaffe ich es aber meist ein paar Euro am Monatsende übrig zu behalten.
Nun meine Idee...bei einem Bausparvertrag (z.B.Riester) würde ich ja staatliche Zuschüsse bekommen...evtl. ja auch vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie. Ist das denn möglich??? :rougi:
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In der WVP ist ansparen von Vermögen kein Problem mehr!
Außer es ist eine Nachtragsverteilung angeordnet.
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Stehen mir denn dann in diesem Fall auch die staatlichen Zulagen zu?
Und was würde meine Treuhänderin dazu sagen?
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Sie müssen sich in der WVP nur an die Obliegenheiten gemäß §295 Inso halten.!
Auch die staatlichen Zulagen stehen Ihnen zu!