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Autor Thema: Geld statt dem TH an einen Gläubiger überwiesen  (Gelesen 2754 mal)

Joschi222

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Geld statt dem TH an einen Gläubiger überwiesen
« am: 01. Oktober 2012, 18:35:04 »

Hallo zusammen
Ich bin hier neu und hoffe das mir jemand helfen kann.
Ich bin jetzt im letzten Jahr der WVP.
Jetzt hat mir mein TH geschrieben,das seit anderthalb Jahren kein gepfändetes Geld mehr von meinem Lohn auf seinem Konto eingegangen ist.
Auf meinen Lohnabrechnungen ist der Pfändungsbetrag aber abgezogen.
Als ich das meinem Chef mitteilte,haben wir sofort seinen Steuerberater kontaktiert,der das alles schon seit langem mit den Pfändungsbeträgen in die Wege leitet.
Der hat mir mitgeteilt das,das Geld wohl seit anderthalb Jahren direkt an einen Gläubiger gegangen ist und jetzt wohl vom TH versucht wird das Geld vom Gläubiger zurück zu holen.
Was hat das für Folgen für mich,wenn das nicht funktioniert?
 
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paps

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Re: Geld statt dem TH an einen Gläubiger überwiesen
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2012, 21:48:49 »

Fragen gibt es.

Zunächst ist ihr Arbeitgeber als Drittschuldner für die korrekte Abführung verantwortlich.

Ihr AG müßte zunächst aus seiner Tasche die pfändbaren Beträge erneut an den TH abführen.
Eventuell kann er auch versuchen, diese vom GL zurück zu erhalten.

Letztlich sollten Sie aber dringend den Sachverhalt mit dem Insolvenzgericht erörtern.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

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Re: Geld statt dem TH an einen Gläubiger überwiesen
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2012, 11:20:37 »

Es könnte aber auch sein, dass der Gläubiger eine Lohnabtretung inne hatte und deshalb vorrangig bedient wurde.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: Geld statt dem TH an einen Gläubiger überwiesen
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2012, 14:51:53 »

Hab ich auch gedacht. Aber der 2-Jahres-Zeitraum ist längst abgelaufen, deswegen kann ich die Bemühungen des TH machvollziehen.

Wenn ein Fehler beim Stb liegt, dann haftet der wiederum womöglich dem Arbeitgeber.
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