Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kiko76 am 23. März 2009, 10:57:37
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Hallo,
bin ja nun in der Wvp angekommen, Verfahren wurde aufgehoben. Nun hatte ich ja die ganze Zeit in Keksdose gespart, supi Tip gewesen von euch. Darf ich jetzt ein Geldmarktkonto eröffnen ohne das ich den Th informiere und wieder dort sparen???
Lg kiko76
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Ja nach Aufhebung des Verfahrens und Ankündigung der RSB können Sie sparen.