Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kiko76 am 23. März 2009, 10:57:37

Titel: Geldmarktkonto eröffnen
Beitrag von: kiko76 am 23. März 2009, 10:57:37
Hallo,


bin ja nun in der Wvp angekommen, Verfahren wurde aufgehoben. Nun hatte ich ja die ganze Zeit in Keksdose gespart, supi Tip gewesen von euch. Darf ich jetzt ein Geldmarktkonto eröffnen ohne das ich den Th informiere und wieder dort sparen???

Lg kiko76
Titel: Re: Geldmarktkonto eröffnen
Beitrag von: paps am 23. März 2009, 17:44:25
Ja nach Aufhebung des  Verfahrens und Ankündigung der RSB können Sie sparen.