Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mmbeut am 24. April 2009, 12:23:48
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Hallo,habe da mal eine Frage,befinde mich in der wvp und habe letztes mal mit einem mir bekannten Gläubiger gesprochen ob er schon Geld bekommen hat durch den IV,er erklärte mir darauf das er bei dem IV angefragt hatte und die ihm erkärte das eine Verteilung frühestens nach drei Jahren stattfindet.Meine Frage ist dieses so richtig? :dntknw:
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kommt drauf an, ob nach Deckung der Verfahrenskosten noch Masse vorhanden ist, bzw. Gelder aus Abtretung aufs Insolvenzanderkonto
fliessen.
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es müssten ungefähr 9000 euro auf dem treuhänderkonto sein,da ja im ersten jahr an einem hauptgläubiger abgeführt wurde und nach dem 2.jahr aufs treuhänderkonto,denke eigentlich sind die verfahrenskosten doch gedeckt,oder?? :neutral: