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Autor Thema: Geldwerter Vorteil  (Gelesen 1800 mal)

Melchem

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Geldwerter Vorteil
« am: 04. September 2010, 11:19:02 »

Erstmal ein herzliches "Hallo" an Alle, ich habe mich hier gerade erst registriert.

Ich befinde mich seit gut einem Jahr in der Wohlverhaltensperiode.
Nun zu meinem Anliegen:

Ich habe letztes Jahr im Juli meine Umschulung zum IT-Systemelektroniker abgeschlossen.
Da in NRW nichts zu finden war, habe ich ein Jobangebot aus München angenommen.
Im Vorstellungsgespräch wurde mir für 4 Wochen eine kostenlose Wohnung zugesagt, damit ich mir in München in Ruhe eine Neue Wohnung suchen kann.
Das habe ich natürlich gerne angenommen, da vom Vorstellungsgespräch bis zum Arbeitsbeginn gerade einmal 2 Wochen Zeit waren.
Die Wohnung des AG hatte ich vom 01. September 2009 bis zum 30. September 2009.
Ab August 2010 erhalte ich ein bisschen mehr Gehalt, was ich dem TH natürlich auch mitgeteilt habe. Nun wollte ich Ihm die Gehaltsabrechnung zukommen lassen und siehe da, die Wohnung des Arbetigebers aus letzem Jahr stand mit drauf. Und billig mit knapp 1800 Euro (für 1 Monat!!) war die auch nicht gerade.
Das Problem ist ja bekanntlich, das so ein Geldwerter Vorteil beim Gehalt mitberechnet wird und somit auch daran das Pfändbare einkommen berechnet wird.
Da ich mit der Wohnung auf über 3200€ Netto kommen würde (was einem ja nicht ausgezahlt wird, da die Wohnung wieder abgezogen wird) muss ich nun mein komplettes Gehalt abgeben!!!
Selbstverständlich habe ich bei meinem TH angerufen und Ihm die Situation erklärt, was ihm aber ziemlich egal war. Ich könnte Ihm ja viel erzählen hieß es und sollte Ihm sonst ein Schreiben vom AG zukommen lassen.
Mein AG will den TH aber aus allem rauslassen und meine Abrechnung zu mienen Gunsten verändern (was aber auffliegen kann).

Habt Ihr eine Idee was ich nun bitte noch machen kann?

Gruß
Melchem
Gespeichert
 
 

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