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Autor Thema: genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt  (Gelesen 2121 mal)

mausenase

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genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt
« am: 04. August 2010, 00:56:02 »

Hallo zusammen,

ich hatte eine ähnlich Frage schon vor einer halben Ewigkeit gestellt, aber ich hab meine Nick von damals total vergessen und das Passwort dazu natürlich auch. Ich hoff es ist ok, wenn ich das Thema von damals nochmal aufgreife, denn nun ist es brandtaktuell:

ich hab in 2003 von meiner Mam die Genossenschaftsanteile zur Anmietung einer Whg zur Verfügung gestellt bekommen, diese hat sie auch der Genossenschaft so mitgeteilt und darauf hingewiesen, das dieses Geld nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw der Mitgliedschaft an sie zurückzuzahlen ist, ebnso wie Zinsen und Erträge daraus, was auch geschah. Es wurden die jährlichen Gewinnausschüttungen auf eine von Muttern genanntes Konto jeweils überwiesen.
Bei Bekanntwerden des Insos hat mich die Genossenschaft herausgeworfen, machen die wohl immer so in solchen Fällen (wurde mir jedenfalls auf Nachfrage so gesagt). Nun war die Auszahlung der Anteile fälig und anstatt an meine Mam zu überweisen, landete das Geld bei meinem TH. Der es jetzt nicht herausgeben will, weil er der Meinung ist es sei eine Schenkung gewesen damals. Inzwischen liegen ihm die entsprechenden Bankbelege vor und auch eine Kopie des Schreibens an die Genossenschaft indem meine Mam den Sachverhalt (siehe oben) beschreibt. ER will jetzt wissen, wieso denn Zinsen etc auf ein anderes Konto gegangen seien, es waren rein praktische Gründe, denn meine Mam nutzt das Konto einfach mehr als das andere, was auch weiter weg ist und zudem ein Jahresgeldkonto, also kein Verkehrskonto in dem Sinne. Geht ihn das im Detail was an? Oder muss es ihm reichen, wenn sie bestätigt, dass ich dort keinen Zugriff habe/hatte und es auch nicht mein Konto ist??
Hat sie eine Chance den Betrag zurück zu erhalten von ihm? Oder hab ich (wenn er denn von einer Schenkung ausgeht) sogar einen Anspruch? dann kann ich es ihr wenigstens zurückgeben ... gibt eh schon Familienstress deswegen.
In dem Schreiben in dem die Wohlverhaltensphase angezeigt wird (Juli 2009), steht das es zu keiner NAchtragserteilung kommt.

So das war jetzt viel, aber ich hoffe trotzdem verständlich.


Über eine oder auch mehrere Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen.

Monika



« Letzte Änderung: 04. August 2010, 01:00:46 von mausenase »
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paps

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Re: genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 19:25:35 »

Sie, bzw.Ihre Mutter werden um einen Rechtsbeistand nicht umhin kommen.

Gibt es Nachweise/Schriftstücke, dass der Betrag zweckgebunden von Ihrer Mutter gezahlt und nicht an Sie übertragen wurde?

Das mit dem Konto können Sie so erklären wie hier.

Wurde das Mietverhältnis vor oder nach Aufhebung beendet?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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mausenase

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Re: genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt
« Antwort #2 am: 05. August 2010, 18:54:04 »

vielen dank für die antwort als erstes.

in dem schriftstück was meine mam an die genossenschaft geschickt hat, steht ausdrücklich drinnen, dass dieser betrag nicht in meinern besitz übergeht, sondern lediglich zur verfügung gestellt ist und nur an muttern auszuzahlen ist. wir haben auch eine private vereinbarung dahingehend aufgesetzt (hat der th noch nicht)
das mietverhältnis wurde 2 jahre vorher, also auch vor beginn des insos beendet. die genossenschaft hat mich nach bekannt werden des insos hinaus explimentiert.
in kurzform:
                       september 2003------zahlung der anteile an die genossenschaft und info an diese
                       Oktober 2007    ------auszug aus der genossenschaftswhg
                       September 2008------kündigung der genossenschaft durch diese
                       September 2008------eröffnung des insoverfahrens
                       Juli 2009             -----abschluss des insoverfahrens und beginn der whp

in dem insoabschluss steht das es keine nachtragserteilung/verteilung kommt.

nütz das was?

und sorry, wennd as blöde fragen sind und ich damit nerven sollte.

monika
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 19:01:21 von mausenase »
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paps

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Re: genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt
« Antwort #3 am: 05. August 2010, 20:15:04 »

Wenn keine Nachtragverteilung angeordnet war, steht die Rückzahlung der Anteile nach Geschäftsabschluss ihnen (Ihrer Mutter) zu.

Ihre Mutter sollte unter Vorlage aller aller Dokumente einen Herausgabeanspruch beim Insogericht geltend machen.
Wirksamer wird das ganze mit Rechtsbeistand.

Gefahr besteht aber dennoch, wenn das Guthaben im Inso-Antrag nicht angegeben wurde.
Schließlich leifen die Anteile auf ihren Namen.

Möglicherweise waren es auch gemeinsame Anteile mit Ihrem Mann, dann steht dem zumindest die Hälfte zu.
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mausenase

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Re: genossenschaftanteile/ vor Inso zur Verfügung gestellt
« Antwort #4 am: 06. August 2010, 12:28:53 »

na da wird der himmel ja schon wieder ein wenig blauer bei der info von ihnen, paps.

der th wurde von mir bei eröffnung bzw bei dem termin bei ihm vor der eröffnung über die existenz der anteile informiert, hat sich auch entsprechende notizen gemacht... sollte es also wissen und entsprechend mit seinem wissen umgegangen sein.

wir warten jetzt erstmal ab was er so als nächstes macht, vielleicht geht es ja auch ohne rechtsmittel.

vielen dank für die info.

monika




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