Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tanja2000 am 30. September 2012, 10:32:22

Titel: Genossenschaftsanteile
Beitrag von: tanja2000 am 30. September 2012, 10:32:22
Hallo liebes Forum. Ich habe nochmal eine Frage an euch und wie sich folgender Sachverhalt darstellt.
Ich hoffe, Ihr könnt mir Antworten.

2009
3000,00 € Genossenschaftsanteile gezahlt
2011
Verfahren Eröffnet und Anteile durch den TH eingezogen. Das Amt für Wohnungssicherung ist eingesprungen und hat
die eingezogenen Anteile bei dem Vermieter in voller Höhe ausgeglichen.

Seit 2011 zahle ich nun monatliche Raten an das Amt.

Der Vermieter hat also keine Nachteile erlitten und besitzt meine Anteile weiterhin.

Wie verhält es sich nun bei einem Auszug? Da ich ja den Betrag in monatlichen Raten an das Amt zahle, stehen mir die Anteile zu? Kommen diese zur Auszahlung?

Ich befinde mich in der WVP.

Danke für eure Antworten
Titel: Re: Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Insokalle am 02. Oktober 2012, 10:27:05
In der WVP sollten die Anteile nicht in die Insolvenzmasse gehen.

Der Vorgang der Anschaffung durch das Amt ist mir nicht klar. Hat das Amt die Anteile selbst erworben? Oder dienen sie als Sicherheit für ein Darlehen oder wie ist die Konstellation? Ggf. in den Unterlagen nachschauen oder das Amt fragen.
Titel: Re: Genossenschaftsanteile
Beitrag von: tomwr am 02. Oktober 2012, 14:23:45
Na es wird sich wohl um ein Darlehen handeln.

"Das Amt für Wohnungssicherung ist eingesprungen und hat
die eingezogenen Anteile bei dem Vermieter in voller Höhe ausgeglichen."
Titel: Re: Genossenschaftsanteile
Beitrag von: tanja2000 am 04. Oktober 2012, 09:05:56
Hi tomwr!

Ja, es war damals ein Darlehen. Meiner Meinung nach würde ich die Anteile bei Auszug bekommen und dürfte diese auch behalten.Ist das so richtig?

LG
Titel: Re: Genossenschaftsanteile
Beitrag von: tomwr am 05. Oktober 2012, 15:01:36
Das sehe ich auch so, die Anteile gehören damit Dir.
Nochmal kann sie der IV nicht versilbern.