Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gummibaerchen0503 am 17. April 2012, 19:00:56

Titel: gerichtliche Entscheidung über Erteilung RSB §300InsO
Beitrag von: Gummibaerchen0503 am 17. April 2012, 19:00:56
Hallo , ich habs geschafft, seit dem 17.03.2012 ist meine InsO vorbei, heute krieg ich ein Schreiben vom Amtsgericht(ich dachte schon es wäre der Beschluss) und da steht drin, dass die Gläubiger und Treuhänder jetzt noch die Versagung beantragen können. Ich dachte es wäre alles erledigt, und nun so ein Brief ??? Ist das normal oder waren die 6 Jahre etwa umsonst.Ab wann gelten die normalen Fristen, ab dem 17.03 oder erst mit dem Datum vom Schreiben 12.04.2012?? Ich bin ratlos... Hiiiilllffeeee  :cry:
Titel: Re: gerichtliche Entscheidung über Erteilung RSB §300InsO
Beitrag von: Der_Alte am 17. April 2012, 19:35:22
Die Abtretung endete am 17.3.2012. Jetzt ist über die Erteilung der RSB zu entscheiden. Dazu hat das Gericht die Gläubiger und den Treuhänder anzuhören. Sollte einer der Gläubiger innerhalb der vom Gericht gesetzte Frist einen begründeten Antrag auf Versagen der RSB stellen, bekommen Sie diesen zur Stellungnahme und das Gericht entscheidet dann.
Sollte kein Antrag eingehen beschließt das Gericht die Erteilung.

Es ist üblich, dass das Beschlußverfahren noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.