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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren  (Gelesen 3164 mal)

heidimoni

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Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« am: 01. Februar 2011, 19:12:22 »

Im Zusammenhang mit neuen Schulden während der Wohlverhaltensperiode wurde vom Gericht die Zustimmung zu einem Zahlungs-Vergleich mit einem Neu-Gläubiger abgenötigt.
Dadurch müssen jetzt vom Pfändungsfreibetrag, der eigentlich zur Sicherung des Existenzminimums dienen soll, laufende Zahlungen geleistet werden, die aber nicht aufgebracht werden können.
Kann man irgendwas tun?
Danke!
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deagle

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #1 am: 01. Februar 2011, 19:39:34 »

Na man stimmt einem Vergleich zu oder man lehnt ihn ab, viel mehr ist da nicht.

Wie sah der "Vergleich" denn aus?
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heidimoni

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #2 am: 01. Februar 2011, 22:42:46 »

Gericht und Anwalt haben darauf gedrungen, den Vergleich abzuschließen trotz mehrfacher Hinweise darauf, dass kein Geld da ist
Es muß zwar jetzt nicht mehr die volle, ursprüngliche Summe gezahlt werden, aber monatliche Raten
Die Frage zielte darauf ab, ob man nachträglich nochmal was ändern kann - da ja eigentlich nicht gezahlt werden kann
- klingt blöd, ich weiß, aber so ist das, wenn man derart "bequatscht" wird und zum Schluß nicht mehr weiß, was am Besten ist
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bertino

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #3 am: 01. Februar 2011, 23:29:12 »

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heidimoni

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #4 am: 02. Februar 2011, 08:39:16 »

Danke für die Antwort.
Den Thread habe ich gelesen.
Er beantwortet nur eine meiner anderen Fragen, nämlich ob die neuen Schulden die Insolvenz gefährden.
Wenn das nicht so ist, bin ich ja froh, ich verstehe nur nicht,warum man dann vom Schuldnerberater die Auskunft bekommt, dass die neuen Schulden dringend geregelt werden müssen, weil sie das Insolvenzverfahren gefährden würden.
Das war auch der Hauptgrund, einem Vergleich vor lauter Angst zuzustimmen und sich auf Ratenzahlungen einzulassen. Die Raten können nun aber nicht aufgebracht werden (wenn auch der gute Wille wirklich da ist) bzw. nur, wenn an anderer Stelle wieder neue Schulden gemacht werden würden.
Ich suche nun einen Rat, ob es eine Möglichkeit gibt, jetzt nachträglich an dem Vergleich noch etwas zu ändern.
Vielen Dank!
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tomwr

Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #5 am: 04. Februar 2011, 00:15:52 »

Gericht und Anwalt haben darauf gedrungen, den Vergleich abzuschließen trotz mehrfacher Hinweise darauf, dass kein Geld da ist

Was für ein Gericht und welcher Anwalt ?
Wer hat das bei Gericht beantragt und warum ?
Welcher konkrete Rechtsstreit oder welches gerichtliche Verfahren ist dem Vergleich vorausgegangen ?  :gruebel:
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Feuerwald

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #6 am: 04. Februar 2011, 00:47:14 »

nämlich ob die neuen Schulden die Insolvenz gefährden.

- nein.

Wenn das nicht so ist, bin ich ja froh, ich verstehe nur nicht,warum man dann vom Schuldnerberater die Auskunft bekommt, dass die neuen Schulden dringend geregelt werden müssen, weil sie das Insolvenzverfahren gefährden würden.

- TV-Bildung

Ich suche nun einen Rat, ob es eine Möglichkeit gibt, jetzt nachträglich an dem Vergleich noch etwas zu ändern.

- wenn der Vergleich platzt, kann der GL i.d.R. vollstrecken, allerdings nicht in die laufenden Bezüge, da die bereits abgetreten ist. Man sollte jedoch die Klageschrift und der Prozessvergleich genau prüfen ob die bspw. eine vors. begangene unerlaubte Handlung tituliert oder festgestellt wurde. Denn dann kann auch ein Neugläubiger in laufende Bezüge pfänden (vergl. dem sog. Vorrechtsbereich). Die Pfändungstabelle wird dann ausgehebelt.
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heidimoni

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Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #7 am: 04. Februar 2011, 23:04:26 »

Gericht und Anwalt haben darauf gedrungen, den Vergleich abzuschließen trotz mehrfacher Hinweise darauf, dass kein Geld da ist

Was für ein Gericht und welcher Anwalt ?
Wer hat das bei Gericht beantragt und warum ?
Welcher konkrete Rechtsstreit oder welches gerichtliche Verfahren ist dem Vergleich vorausgegangen ?  :gruebel:

Es ging um folgenden Rechtsstreit:
Der Antragsteller, ein Subunternehmer war mit einer Leistung beauftragt, Stunden und Vergütung waren vereinbart. Der Subunternehmer hat aber mehr Stunden in Rechnung gestellt, die Mehrleistung hat er sich von dem einzigen Angestellten, der auf der Baustelle war "bestätigen" lassen. Dieser war zu einer solchen Bestätigung nicht berechtigt.
Also im Grunde ging es bei dem Rechtsstreit wieder um Geld.
Der Antragsteller hat jedenfalls gewonnen.

Der Anwalt des Antragsgegners sowie der Richter haben trotz des Hinweises darauf, dass das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, darauf gedrungen, einen Vergleich abzuschließen, weil das doch "besser" sei und das Geld könne doch sicher schon irgendwie aufgebracht werden.......Außerdem komme man so doch etwas von der ursprünglich höheren Summe runter......

Um endlich mal wieder "Ruhe" zu haben und vor lauter Angst, das Insolvenzverfahren gefährden zu können, wenn man die Karten auf den Tisch legt, wurde zugestimmt.

Und jetzt ist die Frage, woher das Geld nehmen.....
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tomwr

Re: Gerichtlicher Vergleich trotz laufendem InsoVerfahren
« Antwort #8 am: 06. Februar 2011, 02:16:46 »

Also im Grunde ging es bei dem Rechtsstreit wieder um Geld.
Der Antragsteller hat jedenfalls gewonnen.

Der Anwalt des Antragsgegners sowie der Richter haben trotz des Hinweises darauf, dass das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, darauf gedrungen, einen Vergleich abzuschließen, weil das doch "besser" sei und das Geld könne doch sicher schon irgendwie aufgebracht werden.......Außerdem komme man so doch etwas von der ursprünglich höheren Summe runter......

Da ist aber ein Widerspruch. Was heißt "Der Antragsteller hat jedenfalls gewonnen." und warum drängt der Anwalt der gewonnen hat dann auf einen Vergleich ?

Wann wurde denn der Vergleich überhaupt geschlossen ?
Während des Insolvenzverfahrens ?
Normalerweise ruhen solche Verfahren nach §240 ZPO.

Zitat
§ 240 Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

Im Urteil müsste stehen wie der Vergleich geschlossen wurde und welche Rechtsfolgen eintreten, wenn eine der Parteien sich nicht an den Vergleich hält. Vielleicht liest Du da nochmal nach.

Generell ist ein gerichtlicher Vergleich in meinen Augen das dümmste Urteil welches man vor einem Gericht erzielen kann. Entweder man sieht sich im Recht und fechtet die Sache durch und erwartet ein Urteil in der Sache durch den Richter oder man erkennt ggf. Ansprüche im Vorfeld an, noch vor der Klageerwiderung. Im Übrigen kann der Richter einen Vergleich nur nahelegen aber keinen Druck dahingehend ausüben diesem zuzustimmen. Der Richter hat eine neutrale Position zu bewahren und kann auf prozessuale Risiken hinweisen und eventuell auch einen zu schwachen Vortrag. Wenn der Vortrag aber wirklich zu schwach wäre, wäre der Gegner nicht von sich aus auf einen Vergleich eingegangen sondern hätte seinen Klageantrag durchgebracht.  :wink:

Anwälte lieben übrigens Vergleiche weil sie daran noch besser verdienen als an einem Urteil in der Sache durch den Richter (Vergleichsgebühr).
« Letzte Änderung: 06. Februar 2011, 02:18:32 von tomwr »
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