Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tennispro am 02. Juli 2010, 20:15:48
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Hallozusammen. Bin im Sept. nach 6 Jahren endlich durch mit meiner Insolvenz !
Ich soll dann noch 1600 € Gerichts-und Anwaltskosten zahlen.
Laut neuem Gesetz muss man das jetzt nicht mehr!
Trifft das auch für mich zu? Oder muss ich zahlen?
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Was soll das für ein Gesetz sein?
Man kann eine Stundung beantragen. Sprich mann muss die Kosten nicht sofort bezahlen sondern am ende des verfahrens in raten.
Haben sie Keine Stundung der Verfahrenskosten beantragt?