Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: exchange am 10. August 2014, 21:47:37
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Hallo,ich bin heute das erste mal hier. Ich habe noch ca.17 Monate dann habe ich es geschaft.
Meine Frage: Ich habe ein schreiben vom IG von 14.01.14 erhalten
Die Verfahrenskosten sind vollständig durch die Masse gedeckt! 1.316,39
Schreiben vom IG vom 3.04.14 zum ende der Inso sind noch Gerichtskosten von 1.247,39 zu zahlen
Schreiben von IV vom 20.05.14 die Verfahrenskosten wurden Ihnen für die Dauer der WP gestundet.
Mir liegt es natürlich frei um kleine beträge einzuzahlen.
Meine Frage,sind es zwei Rechnungen die nach der Inso zubegleichen sind?
Danke für Ihre Antwort♣
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Und alles, was zwischenzeitlich durch die Abtretungserklärung dem Treuhänder zufließt, wird zunächst für die Kosten des Treuhänders und die übrigen Verfahrenskosten verwandt.
Wieviel dann also nach Ende der WVP noch zu zahlen ist, bleibt abzuwarten. Und notfalls kann man später noch einen neuen Stundungsantrag stellen.
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Danke,für die schnelle Antwort.Ein schönen Abend