Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Momo72 am 26. Januar 2016, 16:51:12

Titel: gerichtskosten
Beitrag von: Momo72 am 26. Januar 2016, 16:51:12
mein mann ist derzeit in der PI (WVP)
nächstes jahr im april sind die 6 jahre rum. nun habe ich eine frage zu den gerichtskosten. mein mann hatte eine umschulung gemacht, seit july 15 geht er wieder arbeiten. im schnitt werden 70 euro pro monat an den TH abgeführt. mal bischen mehr mal weniger. bis april 17 sollten also ca 1500 Euro im Topf sein. wird dieses geld nun erstmal genommen um die kosten für TH und gericht zu decken? oder sollten wir lieber schon mal anfangen geld zu sparen damit wir die gerichtskosten dann wenn es soweit ist auch zahlen können?

lg
momo
Titel: Re: gerichtskosten
Beitrag von: KarlPaul am 27. Januar 2016, 21:34:34
Das vorhandene Geld geht solange in die Kosten bis sie bezahlt wären.
Ansonsten ruhig die Erteilung der RSB die danach folgende Rechnung abwarten.
Und Sparen ist immer gut.