Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nautilusmv6 am 19. Juni 2010, 20:46:13

Titel: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: nautilusmv6 am 19. Juni 2010, 20:46:13
Hallo,

ich habe heute den Schlußtermin bekommen  dass der Termin am 14.07.10 ist und das der TH schon sein  Festsetzung gemacht hat bei Gericht, da weiß ich die Kosten aber wie hoch sind die gerichtskosten nachher?? Und muß meine Frau auch irgend etwas offen legen, auch wenn Sie nichts damit zu tun hatte??
 :juchu:
Lg

Nautilusmv6
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: BlueVision am 19. Juni 2010, 22:03:24
Im Titel schreibst du "nach RSB" und im deiner Frage "Schlusstermin". Hast du die WVP (6 Jahre) jetzt durchlaufen und wartest nun auf die RSB?

So wie ich es gelesen habe, variieren die Gesamtkosten für IG und TH zwischen 1000€ und 2500€.  Ist zum einen Abhängig, wie viele Gläubiger vorhanden sind und zum anderen wie viel Aufwendungen das IG betreibt. 
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: nautilusmv6 am 22. Juni 2010, 19:29:27
Hallo,

Ich habe schon den Termin für die Restschuldbefreiung im Juli 2010. Ich weiß nur das der Th ca 1000€ bekommen und was das Gericht kostet keine Ahnung.
Muß meine Frau auch irgend etwas offen legen???


Lg
nautilus
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: paps am 22. Juni 2010, 22:36:02
Sofern die Gerichts- und TH-Kosten gestundet waren, sind diese nach Erteilung der RSB zurückzuzahlen, sofern noch (teilweise)offen.

Ist dies nicht auf einmal möglich, kann der Betrag ratierlich gezahlt werden.

Die Entscheidung darüber erfolgt analog der PKH. Das Vermögen und die Einkünfte Ihrer Frau spielen also eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung.
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: keinplan am 28. Juni 2010, 18:51:21
Hallo zusammen,


ich zitiere...
 
"Sofern die Gerichts- und TH-Kosten gestundet waren, sind diese nach Erteilung der RSB zurückzuzahlen, sofern noch (teilweise)offen."

Hierzu folgende Frage.
Die Summe meiner Verbindlichkeiten ist mir gepfändet worden. TH Kosten sind meiner Meinung nach auch bezahlt. Die Gerichtskosten sind noch in unbekannter Höhe offen. ( 3 Gläubiger wieviel Kosten ? )Stundung war beantragt worden. Kann ich schon einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen?
Eine Mail mit ähnlichen Inhalt ans AG ist leider noch unbeantwortet, der TH gibt nicht wirklich gern Auskunft.

Vielen Dank für die Mühen.
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: keinplan am 28. Juni 2010, 18:52:53
Nachtrag, ich bin in der WVP.
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: paps am 28. Juni 2010, 19:16:29
Eine Mail wird im allgemeinen Geschäftsverkehr auch nicht unbedingt beantwortet werden, wenn nicht ein unterschriebenes Dokument angehängt war.

Sie sollten den Antrag schriftlich an das Insolvenzgericht stellen.
Dann erhalten Sie Fristen zur Zahlung  und Auskunft zur Höhe der noch offenen Kosten.
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: keinplan am 28. Juli 2010, 20:09:06
Hallo Paps,

Montag bekam ich dann doch Antwort vom AG. mit Anhang vom TH. Demnach sind 78 % ausgekehrt.
Mein aktueller Kontostand beträgt xxx. Dies reicht nicht aus um die Gläubiger zu 100 % zu befriedigen.
Dies wird voraussichtlich im Rahmen der nächsten Legung im Nov. 2010 sein. Ich komme lt. meinen Abrechnungen auf etwas andere Summen. Soweit so gut.


Meldet der TH dann automatisch an Firma und Gericht das die Gläubiger befriedigt sind und die  Pfändungen sind dann vorbei,
oder sammelt er weiter? Von einer Sachbearbeiterin des TH. bekam ich keine Auskunft. ( wir sind für die Gläubiger da und nicht für Sie) Na ja, das wusste ich ja vorher auch schon!!

Allen einen schönen Abend 
Titel: Re: Gerichtskosten nach RSB
Beitrag von: paps am 28. Juli 2010, 20:48:07
Der Th sollte die Forderungserledigung melden.
Aber bedenken Sie, dass immer die Masse auch das Portemonais des Th füllt.

Die Pfändung läuft bis zum Beschluß des Gerichtes zur RSB(maximal 72 Monate), Überschüsse sind an den Schuldner aus zukehren