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Autor Thema: Gerichtskosten  (Gelesen 2654 mal)

BlueVision

  • Gast
Gerichtskosten
« am: 01. August 2011, 10:19:19 »

Hallo zusammen,

nun nach einem Jahr, nach der versagung der RSB habe ich immer noch keinen Bescheid über die Gerichtskosten bekommen, was mich ja nun nicht sonderlich stört. :wow:

Nun aber zu meinem Problem: Unter Insolvenzbekanntmachungen.de bin ich immer noch geführt. Ich habe aber gelesen, dass die Einträge, die dort geführt werden 6 Monate nach Bekanntgabe wieder gelöscht werden müssen. Nun habe ich aber auch gelesen, dass wenn es zu Problemen kommt, man sein zuständiges IG anschreiben soll, da nur die die Löschung in Auftrag geben können.

Aber schneide ich mir da nicht selbst in den Finger? Denn wenn ich mich da nun melde laufe ich ja Gefahr, dass die dann auch die Gerichtsgebühren fordern, was mir zur Zeit echt nicht gut passen würde.

Also was machen? Sich dort melden und Gefahr laufen die Gebühren zahlen zu müssen oder alles auf sich beruhen lassen und mit dem Eintag in den Bekanntmachungen leben?

Gibt es nicht auch eine weitere Stundung der Gerichtsgebühren, wenn man nicht zahlen kann, für den Fall das die sich doch noch melden?
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Insoman

  • Moderator
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  • Beiträge: 733
Re: Gerichtskosten
« Antwort #1 am: 01. August 2011, 13:47:56 »

Ähhh....nach der "Versagung" der RSB? :shock:

oder meinten sie "Erteilung"....?
Im zweiten Fall können Sie einfach die Verlängerung der Kostenstundung nach § 4a InsO beantragen..

Bei Versagung gibt es keine Stundung mehr..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tomwr

Re: Gerichtskosten
« Antwort #2 am: 01. August 2011, 18:07:12 »

Nun aber zu meinem Problem: Unter Insolvenzbekanntmachungen.de bin ich immer noch geführt. Ich habe aber gelesen, dass die Einträge, die dort geführt werden 6 Monate nach Bekanntgabe wieder gelöscht werden müssen. Nun habe ich aber auch gelesen, dass wenn es zu Problemen kommt, man sein zuständiges IG anschreiben soll, da nur die die Löschung in Auftrag geben können.

Wurde das Verfahren denn schon aufgehoben und wenn ja, wann ?
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BlueVision

  • Gast
Re: Gerichtskosten
« Antwort #3 am: 01. August 2011, 18:21:33 »

Das Verfahren wurde im Juli 2010 aufgehoben und die RSB wurde mir schriftlich im Juni 2010 versagt. Weiter habe ich keine Schreiben oder sonstiges bekommen...
« Letzte Änderung: 01. August 2011, 18:28:58 von BlueVision »
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tomwr

Re: Gerichtskosten
« Antwort #4 am: 02. August 2011, 19:12:14 »

Normalerweise sollten die Sachen dann ab spätestens Februar 2011 gelöscht sein.
Steht noch alles drin inklusive Eröffnung oder nur noch die Versagung der RSB ?
Eventuell lassen die das für die Dauer der Sperrfrist drin wegen eventuellem Neuantrag ?
Dürfen sie aber m.E. nach der InsBekVO nicht.

Würde ich mal beim Insolvenzgericht nachfragen.
Aber könnte auch sein, dass man damit dann auch die vermutlich unterbliebene Forderung der Gerichtskosten wieder auf den Weg bringt.
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BlueVision

  • Gast
Re: Gerichtskosten
« Antwort #5 am: 02. August 2011, 20:37:25 »

Mein Anwalt hat mir nun geraten abzuwarten, da die Forderungen vom Gericht nach 3 Jahren verjähren.
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tomwr

Re: Gerichtskosten
« Antwort #6 am: 04. August 2011, 01:36:18 »

 :cheesy: :cheesy: :cheesy:
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