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Autor Thema: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung  (Gelesen 2396 mal)

schneeball

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Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« am: 05. Juli 2012, 19:46:04 »

Hallo,

nach bei mir insgesamt 12 Jahren  (erst Firma, dann privat) habe ich es nun geschafft.
Die lang ersehnte Restschuldbefreiung ist da.  Da die Kosten gestundet waren, habe ich nach der RSB einen neuen Antrag stellen müssen. Habe ich auch gemacht und gleichzeitig Ratenzahlug in Höhe der bisherigen Pfändungen angeboten. Dem wurde stattgegeben. Soweit okay. Was mich dann aber irritiert hat, war die Abrechnung. Da wurden die Kosten aufgelistet, aber bei den Zahlungen war nur ein Teil des von mir gepfändeten Betrages aufgeführt, so dass mir jetzt noch eine Restschuld verbleibt, obwohl alle aufgelisteten Kosten von den gepfändeten Beträgen gedeckt wären.

Hat hier jemand Erfahrung damit? Ich habe zwar gleich schriftlich nachgefragt, aber das dauert sicher wieder Wochen, bis da etwas kommt und ich möchte mich schon mal auf alles vorbereiten.
 
Danke schon mal für eure Hilfe

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Larifari

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #1 am: 05. Juli 2012, 20:10:29 »

vielleicht haben deine Ratenzahlungen die Kosten nicht gedeckt?!
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schneeball

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #2 am: 05. Juli 2012, 20:58:42 »

Hallo larifari,

danke für deine Antwort.

Anhand der Aufstellung der Kosten und der gegengestellten Zahlungen lässt sich das aber nicht nachvollziehen. Die tatsächlich vorgenommenen Pfändungen waren höher, so dass eine nicht belegte Differenz verbleibt. Das ist mein Problem in dieser Angelegenheit.

Viele Grüße,
Heike
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paps

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #3 am: 05. Juli 2012, 21:00:59 »

So kann man das aber nicht nachvollziehen.

In welchen Zeitrahmen wurden welche Kosten gezahlt und wie verrechnet?
TH, Gericht, Gläubigerauszahlungen?

Geht es um die Gerichtskosten nach RSB?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Larifari

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #4 am: 05. Juli 2012, 21:01:35 »

hmm also mir hat der INso mal gesagt, das ich nach der WVP etwa 1500€ an ihn noch zu zahlen habe...
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paps

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #5 am: 05. Juli 2012, 21:04:04 »

Nein, nach der RSB verbleibende Gerichtskosten (TH wird ja aus der Staatskasse bezahlt) werden analog der PKH zurückgeführt.
Dazu sollten Sie im Zuge der erneuten Stundung eine Kostennote der zuständigen Gerichtskasse erhalten haben.

Oder haben Sie die RSB erhalten und das Verfahren lief/läuft noch?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Geschafft! Aber Frage zur Abrechnung
« Antwort #6 am: 05. Juli 2012, 21:04:56 »

Hallo,

ein Blick in die Abrechnung des TH dürfte Licht ins Dunkele bringen und die finden Sie in der Akte. Also ab zum Gericht.

Gruß

ThoFa
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