Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nixmehrda am 28. Juni 2012, 13:10:48
-
Mein aktueller Arbeitsgeber will für ein neues Geschäftsfeld eine Kapitalgesellschaft gründen eund fragt an ob ich dort nicht (angestellter) Geschäftsführer sein möchte. Gesellschaftsanteile werde ich keine halten.
Beisst sich das irgendwie mit der WVP in der ich mich ja immer noch befinde?
-
Das ist insolvenzrechtlich kein Problem, sofern Sie ein der Tätigkeit angemessenes Gehalt beziehen.
Es kann jedoch bonitätsmäßige Auswirkungen bei der GmbH hervorrufen, da die Geschäftsführer teilweise bei Kreditprüfungen mit "abgeleuchtet" werden.
-
Ich hatte noch nie in meinem Leben ein "angemessenes Gehalt" bezogen.
Aber was ist insolvenzrechtlich hier wohl gemeint?
Die Bonität der neuen Gesellschaft ist irrelevant.