Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Southtown_m am 19. September 2013, 19:53:46
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Hallo,
lebe nun vorerst von meiner Frau getrennt, räumliche Trennung.
Ich zahle meiner Tochter Unterhalt. Für meine Frau nicht.
Meine Frau hat selber kein Einkommen. Sie studiert noch. Bekommt Bafög, Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld.
Aufgrund meiner langen Krankheit die vorerst bis Ende dieses Jahres auch andauern wird bekomme ich Krankengeld in Höhe von ca. 1250 €. Ab Januar hoffe ich kann ich wieder arbeiten.
Bisher war ich für 2 Unterhaltspflichtig und somit lag meine Grenze bei 1650€.
Nun meine Frage, ändert sich dann was für mich zwecks Pfändungstabelle? Nur noch für 1 Person unterhaltspflichtig oder bleibt es bei 2?
Merci und viele Grüße
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Wenn Sie für Ihre getrennt lebende Ehefrau keinen Unterhalt zahlen, dürften Sie sie auch nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigen. Die Berücksichtigung hängt von der tatsächlichen Zahlung von Unterhalt ab.