Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: gentleboy am 11. Januar 2010, 16:24:31
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Hallo,
seit Oktober 09 befinde ich mich in der WVP. Nun möchte ich mir neben meiner regulären Arbeit noch etwas dazuverdienen und ein Gewerbe anmelden (nebenjob). Was muss ich beachten, geht das überhaupt?
Mir ist klar, dass ich alle Einkünfte die über die Pfändungsfreigrenze geht abführen muss.
Vielen Dank
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Es geht.
Vordergründig sollte beachtet werden, dass die Tätigkeit nicht mit dem Hauptjob kollidiert. :wink:
(Nebentätigkeitsverbot in der Betriebsvereinbarung?)
Zum abzuführenden Betrag finden Sie genug Lesestoff im Forum.