Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timo30 am 05. Januar 2011, 13:17:57

Titel: Gewinnspiel
Beitrag von: Timo30 am 05. Januar 2011, 13:17:57
Hallo,

Ende März 2010 wurde mein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Heute habe ich einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen in dem der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wird und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin angekündigt wird. Soweit dazu.

Ich hatte mein Verfahren fast schon "vergessen", und als ich den Brief heute öffnete bekam ich einen Riesenschreck. Mir fiel ein das ich Anfang Dezember 2010 ein Gewinnspiel gewonnen hatte und den Preis bei ebay für 430€ verkauft hatte. Ich habe allerdings meinem Treuhänder NICHT benachrichtigt. Ich habe von dem Geld meinen Urlaub finanziert. Kann mir was passieren. Muß ich es nachmelden oder sollte ich es lieber lassen? Ich bin total verärgert über mich das ich es versäumt habe.

vielen Dank
Titel: Re: Gewinnspiel
Beitrag von: Fallera am 05. Januar 2011, 14:17:32
Abhaken und Mund abwischen!  :hi:

Keine schlafenden Hunde wecken!
Titel: Re: Gewinnspiel
Beitrag von: Timo30 am 13. März 2011, 20:19:19
ich würde gerne noch einmal auf meine Frage zurückkommen und fragen ob jemand weiß wie es generell ist wenn ich einen Sachpreis in einem Gewinnspiel bekomme, z.B. ein Laptop...

1. muß ich das Gerät verkaufen um den Erlös den Gläubigern zukommen zu lassen?
2. wenn ich mich entscheide das Laptop zu verkaufen, muß ich den Erlös den Gläubigern zukommen lassen?
3. muß ich so einen Gewinn überhaupt melden?

vielen Dank im voraus für eure Hilfe! Ich bin wirklich froh das es dieses Board gibt, sonst wäre ich echt manchmal aufgeschmissen.
Titel: Re: Gewinnspiel
Beitrag von: deagle am 13. März 2011, 23:07:47
1.) Nein
2.) Ja
3.) Ja

Wenn Du den Gewinn meldest hat der TH die Möglichkeit diesen der Masse zu zu führen...

Für den Rest... siehe Fallera  :biggrin: