Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Didi201020 am 16. Februar 2015, 18:47:43
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Hallo
mein Verfahren wurde im Juni 2013 eröffnet / Schlusstermin war der 13.02.2015.
jetzt beginnt die WVP.
Gibt es den Motivationsrabatt noch oder wurde der zum 01.07.2014 abgeschafft. Konnte im WWW nix eindeutiges dazu finden.
Gruß
didi
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Für die Altverfahren gibt es ihn noch, für die neuen nicht mehr.
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Altverfahren sind die alle vor dem 01.07.2014 eröffnet?
LG
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Yes :thumbup:
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Danke ein Lichtblick auch wenn dass noch andauert, und trotzdem der beste Schritt meines Lebens :juchu: :juchu: :juchu:
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...halte durch..es lohnt sich
Ich bin in 11 Wochen fertig
Vorher noch fett Motivationskohle kassieren :biggrin:
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Cool bei mir sind es noch 51 Monate und ich halte durch bei 340000 Euro Schulden durch Immobilienkäufe habe ich gar keine andere Wahl und ich sehe von Anfang an das große Ziel am Ende :cheesy: :cheesy: :cheesy:
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Altverfahren sind die alle vor dem 01.07.2014 eröffnet?
LG
Nein, maßgebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Das neue Recht gilt für die Verfahren, die ab dem 01.07.2014 beantragt wurden.
Im Detail s. Art 103h EGInsO.
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Ich will ja keine schlechte Stimmung verbreiten, aber Du wirst von dem Rabatt so gut wie nix haben, denn den gibt es mit Ablauf des 4. Jahres der WVP. In Deinem Fall also 02/2019 und 06/2019 bist Du insgesamt fertig... Aber besser als gar nix.
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Hallo,
ja ich weiss aber mir ist das eh egal hauptsache durch oder? Und wenn ich gar nix kriege ist das auch nicht weiter tragisch.
Gruß
Didi :wink: :wink: :wink:
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Wenn das eigendliche Insolvenzverfahren unter 1 Jahr war bekommt man noch den Motivationsrabatt
Das gilt jedoch nur für Altverfahren vor dem 1.7.2014