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Autor Thema: Gilt das Kind auch im "sozialen Jahr" als Unterhaltsberechtigt?  (Gelesen 1995 mal)

Taurus2009

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- Meine Tochter steht kurz vor dem Abitur und will im Anschluss gerne ein "soziales Jahr" ableisten. Gilt Sie dann noch als unterhaltsberechtigt?
- Darf das "soziale Jahr" auch im Ausland abgeleistet werden?

Oder
- wenn Sie eine Ausbildung beginnt, wo sind die Grenzen für Ihr Einkommen, um noch als unterhaltsberechtigt zu gelten?

Ich Danke schon mal für die Antworten

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paps

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Re: Gilt das Kind auch im "sozialen Jahr" als Unterhaltsberechtigt?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2013, 18:13:32 »

Solange Kindergeld gezahlt wird, kann man davon ausgehen, dass die Unterhaltspflicht fortbesteht.

Im freiw. sozialen/ökologischen Jahr besteht Kindergeldanspruch.

Wie viel das Kind in der Ausbildung verdienen darf, ist nicht festgeschrieben.
Auf Antrag kann die Berücksichtigung teilweise oder ganz entfallen.
I.d.R. wird als ausreichend ein Betrag des Sozialhilfesatzes + 50% zu Grunde gelegt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Gilt das Kind auch im "sozialen Jahr" als Unterhaltsberechtigt?
« Antwort #2 am: 06. Februar 2013, 10:27:57 »

Ein FSJ kann man auch im Ausland ableisten, über Einzelheiten kann beispielsweise der Bundesfreiwilligendienst informieren.


Was die Unterhaltspflicht betrifft, so ist meines Wissens immer noch umstritten, ob es eine solche gibt. Es gibt widersprüchliche Gerichtsentscheidungen s. z.B. OLG Celle vs. OLG Karlsruhe vs. andere OLG.
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