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Autor Thema: Gläubiger-Aufstellung  (Gelesen 12301 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Gläubiger-Aufstellung
« am: 04. Januar 2019, 12:43:21 »

Hallo miteinander,
bekommt man vom TH oder AG nach Erteilung der RSB eine Aufstellung, wieviel an die jeweiligen Gläubiger gezahlt worden ist? Wenn ja, automatisch oder muß man drum bitten?

Liebe Grüße und ein tolles Jahr
cat
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KarlPaul

Antw:Gläubiger-Aufstellung
« Antwort #1 am: 05. Januar 2019, 21:53:25 »

Automatisch weiss ich nicht.
Könnte im Detail im Abschlußbericht des IV an das Gericht stehen.
War mir damals egal da ich die Summe genau kannte (Null).
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katzenfrau2

  • Gast
Antw:Gläubiger-Aufstellung
« Antwort #2 am: 05. Januar 2019, 22:22:40 »

Danke. Mich würde nur mal interessieren, wieviele der Verbindlichkeiten ich abgelöst habe. Dan  kläre ich das, wenn es soweit ist.
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Spike

Antw:Gläubiger-Aufstellung
« Antwort #3 am: 05. Januar 2019, 22:38:59 »

Hi,

also ich habe Damals ( 11/2015) vom Gericht nur den Beschluss über die Erteilung der RSB bekommen.

Da standen keinerlei Details über Umfang und Verteilung der Masse.

Du kannst aber jederzeit einen Termin beim Gericht vereinbaren mit der Bitte um Akteneinsicht.

Ich hatte das Damals( etwa mitte der Inso ) einmal gemacht, mir wurde der komplette Ordner über mich auf dem Tisch geknallt und ich konnte alles durchstöbern.

Wenn ich mich nicht irre, standen auch dort Summen die ich bisher gezahlt habe, da der Treuhänder dieses ja regelmäßig dem Gericht mitteilen muß.


MfG
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Amy

Antw:Gläubiger-Aufstellung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2019, 10:59:56 »

Hatte damals auf dem Gericht jährlich die Auflistung der Verteilung angefordert und problemlos erhalten.
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