Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sheba am 10. März 2011, 02:03:21
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Hallo,
ich habe eine Frage zu Forderung von Glaübiger der auf der Liste der Schuldenbereinigungsplan stehen. Kann Glaübiger der bei der Eröffnung eine Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben immer noch Forderungen verlangen wenn das WVP nach 6 Jahren erfolgreich am Ende? Die haben mein Konto gefändet trotz alles. Ist das erlaubt und wenn nicht, wie soll ich reagieren? Bin dankbar für jede Hilfe.
:heulen:
sheba
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ich habe eine Frage zu Forderung von Glaübiger der auf der Liste der Schuldenbereinigungsplan stehen.
- kam ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zu stande? gerichtlich festgestellt? Oder wurde ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren 6 Jahre lang durchgeführt und die Restschuldbefreiung erteilt?
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ja, da kam ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zu stande. ich habe jetzt 6 jahren der pfändbaren teil meines gehalt an treuhänder bezahlt. Habe gericht beschluss und alles.