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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab  (Gelesen 10592 mal)

snowylein

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@Steffnus,

Ich habe keine ketzerischen Beiträge, ich sage was ich denke. Schaut ins Forum von Anne Koark zu sally may, wie hart die über die deutschen Insolvenz urteilt und wie sie klagt. Mir geht es durch die deutschen Insolvenzgesetze sehr schlecht und wenn ich einen Minijob machen,der freiwillig ist, denn ich habe Rente, wollen sie alles haben, so dass ich wieder keine lebensnotwendigen Rechnungen zahlen kann. Das finde ich unmenschlich, nicht demokratisch und wie in einer Diktatur. Dabei bleibe ich, dass die deuschen Gestze in der Insolvent für einige Schuldner das Urteil für Armut, Inaktivität und Ausweglosigkeit sind, 6 Jahre lang und nicht eins, wie im demokratischen England oder zwei, wie im demokratischen Frankreich. 

Wem es gut geht in der 6 jährigen deutschen Insolvenz, der kann ja hier fleißig Beiträge schreiben. 
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armekirchenmaus

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Es wäre wirklich schade, wenn nun Herzeles Faden aufgrund dieser sinnlosen Diskussionen wieder von den Moderatoren geschlossen würde. Vielleicht wäre es eine gute Idee, für diese Streitereien einen eigenen Faden zu eröffnen.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2012, 11:00:04 von armekirchenmaus »
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Herzele

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Schade.
Vor lauter Gezanke um andere Dinge ist meine Frage völlig aus dem Focus geraten...

Nun wer ich den Abend mit einem unerfreulichen Thema abschliessen - und überlegen, ob ich nun tatsächlich die Inso "zerschießen" will.

Hast jemand mit so etwas Erfahrung?

snowylein:bitte, bitte keine Ergüsse mehr über die Boshaftigkeit von Ex-Frauen oder Gläubigern.....Danke.
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snowylein

  • Gast

@herzele,

wenn du die inso zerschießt, hast du wirklich kein herzele. der Mann ist der vater deienr kinder. offenbar sind solche Beiträge hier gerne gesehen wie deiner.
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Dauerstress

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Feuerwald hatte dazu bereits geschrieben, dass eine Versagung der RSB wohl genau das Gegenteil von dem bewirkt, was Sie eigentlich wollen. Ich verstehe nicht, warum über die Versagung der RSB nachgedacht wird, wenn es sich augenscheinlich doch um Neuschulden handelt, die eh von der RSB nicht betroffen sind.
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snowylein

  • Gast

@dauerstress

weil herzele sich an ihrem Mann rächen will, will sie die Restschuldbefreiiung vereiteln- damit es ihm auch weiter Scheiße geht, deswegen- und das solche primitiven Beiträge hier forciert und durchdiskutiert werden, zeigt das Niveau des Forums.Formal gesehen hätte herzle die Unterhaltszahlung vorher mit seinem Treuhändler und einem Anwalt klären müssen.Das hat sie aber nicht getan, hat sie geschieben. Wie sie jetzt mit der Sache umgeht, ist ihr eigenes Problem und gehört nicht in die Insolvenz und schon gar nicht in dieses Forum. Sie ist auch keine Gläubigerin in dem Sinne, sondern nur eine aufgedrehte Ex Ehefrau.   
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wiwo

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@snowylein

das Niveau dieses Forums kann nur noch durch eine Maßnahme gesteigert werden: durch die Entfernung Ihres Accounts. Was Sie hier an den Tag legen ist mit Unverschämtheit noch mild beschrieben. Sie sollten Ihre Energie sinnvoller einsetzen und sich um Ihre eigenen ungelösten Probleme kümmern. Hilfe dazu haben Sie hier in den Foren jedenfalls nicht gesucht.

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Gruß
wiwo
 

Herzele

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Schade - snowylein - wie in meinem zweiten Beitrag angeboten, können wir uns gerne mal außerhalb des Forums austauschen. Schön wäre es, wenn Du mal einen Perspektivenwechsel machst und nachvollziehst, was ich schon geschrieben habe. Gott sein Dank ist mein Selbstwertgefuehl groß genug, um Deine Attacken auszuhalten.....

Bitte berücksichtigt auch mal, das es nicht nur Schuldner gibt, die unter Verbraucherinsolvenz Leiden, sondern auch die Gläubigerseite keinen Spass daran hat.
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Insoman

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Ich denke, das mit der RSB-Versagung ist nicht so einfach.
Zwar geht die Idee von Maurice Garin in die richtige Richtung, aber § 295 (3) InsO spricht eben von der Verpflichtung
Zitat
keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen
und ein bloßes Verschweigen erfüllt eben nicht den Tatbestand des Verheimlichens. Das ist höchstrichterlich definiert.
 
Wenn Sie trotzdem einen Versagungsantrag stellen wollen (der Amtsrichter könnte ja auch anders entscheiden..)
sollten Sie natürlich abwägen, was Ihr Ex sonst noch auf dem Zettel hat.
Wenn Sie mit Ihrer Forderung eher ein kleiner Gläubiger sind, sollten Sie die Einwände von Feuerwald überdenken..
Tatsache ist, dass Sie zumindest wegen der aufgelaufenen Unterhaltsrückstände die Vollstreckung betreiben können, auch unterhalb der ansonsten gültigen Freigrenze.
Hier ist wahrscheinlich taktisches Vorgehen angezeigt...
Emotionalität sollte außen vor bleiben (ich weiß, ist nicht einfach..)

Im Übrigen:
§ 23 GKG
Zitat
(2) Die Kosten des Verfahrens über die Versagung oder den Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296, 297, 300 und 303 der Insolvenzordnung) schuldet, wer das Verfahren beantragt hat.
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 12:26:10 von Insoman »
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

snowylein

  • Gast

@wiwi,

Ihren Account sollte man entfernen, weil Sie hier Leute restlos beschimpfen.
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snowylein

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@und herzele,

Sie sind keine Gläubigerin und ich würde zu der ganzen Sache ja gerne mal Ihren Ex Mann anhören. Jemand, der Unterhalt vom Partner zu bekommen hat, bekommt ihn auch in diesem Land. Man weiß nicht, was wahr ist an dem ganzen.
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Herzele

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Hallo insoman
Danke für Deine Infos.
Der Kostenseite bin ich mir bewusst.
In der Inso-Tabelle bin ich mit ca. 20.000 EUR eingetragen....
Ich werd sehen, was die Rechtspflegerin zu den von mir genannten Punkten sagt.

@ snowylein
Klar hätte ich den Unterhalt einfordern können - und anschließend das Geld in die psychologische Betreuung der Kinder investieren können ....  Leider kann mein Ex nicht trennen zwischen den  Streitigkeiten zwischen.mir und ihm und seiner  Beziehung zu den Kindern....  Ergebnis: deine Mutter ist Schuld, das mein Kühlschrank leer ist und ihr hungern musst, wenn ihr mich besucht.
Fakt ist, das er pfändungsfreie Beträge für den Unterhalt der Kinder bekommen hat und das Geld für seinen Suff ausgegeben hat.
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snowylein

  • Gast

@ach herzele,

Du hättest eher was machen sollen. Ihm die Restschuld zu verweigert, dass treibt ihn noch mehr in den Suff. Das Insolvenzverfahren ist in Deutschland schlimmmm und brutal und Ex-Männer sind auch schlimm. Mein Ex ist Arzt, hat die dritte Frau oder Feundin und ich habe mühsam seinen Sohn groß gezogen, das einzige Kind. Auf Unterhalt gegen ihn verzichtet, ich Arschloch, als ich noch Arbeit hatte. Das Ding aus Stein von Ex Mann, steinreich, gibt mir jetzt keinen cent, wo ich in Not bin.So ist das mit Ex Männern. Was sagen denn Deine kinde rzu der Sache? Die sagen doch sicher auch etwas -oder? Grüße 
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Herzele

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Die Kinder wissen davon nur einen Bruchteil. Später einmal kann ich es ihnen erzählen, aber zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das für nicht sinnvoll. Kinder im Teenageralter.....

Mehr in den Suff treiben kann ich den Mann nicht. Aber - alles weitere ist kein Thema für ein öffentliches Forum. Sorry.

Jeder hat sein Paeckchen zu tragen, manches im Leben läuft einfach nicht so, wie Mann Frau es sich vorgestellt hat.

Manches besser, als zuerst gedacht.

@snowylein,
Mit Selbstmitleid, schimpfen auf andere oder auf den Staat ist es vielleicht erträglicher, aber das gibt halt keine Vorwärtsbewegung......
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