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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Herzele am 25. Januar 2012, 22:45:40

Titel: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 25. Januar 2012, 22:45:40
Hallo
vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben.
Ich bin Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren. Mein Ex-Mann hatte sich vertraglich verpflichtet, einen Teil der Schulden zu bezahlen und hat dann Privatinsolvenz angemeldet.
Nun steht die Restschuldbefreiung an - und er hat während der Wohlverhaltensperiode für ca. 3 Jahre keinen Unterhalt für die Kinder bezahlt.
Kann ich die Restschuldbefreiung nun deshalb verhindern?
Danke für Info's.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: paps am 26. Januar 2012, 07:16:58
Da es sich um Neuschulden handelt, nicht.

Die Versagungsgründe sind abschließend in den §§ 295, 296 InsO genannt.

Allerdings können Sie wegen der neuen Schulden den normalen Vollstreckungsweg auch während der Inso gehen.

Die Frage ist aber, war er denn leistungsfähig ?
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 27. Januar 2012, 14:18:36
Hallo
Danke für Deine Antwort. Ich dachte immer, während der Wohlverhaltensperiode darf man keine neuen Schulden machen.
Leistungsfähig war er -schließlich hat er die Kinder bei der Berechnung des nicht pfändbaren Betrags als unterhaltspflichtige Personen angerechnet bekommen.
Ich glaube,am besten gehe ich mal zum Insolvenzgericht unsere da die Unterlagen ein.

Was ist Eure Meinung? Bringt das was?

Danke im voraus für Eure Antworten
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Maurice Garin am 27. Januar 2012, 14:30:36
Leistungsfähig war er -schließlich hat er die Kinder bei der Berechnung des nicht pfändbaren Betrags als unterhaltspflichtige Personen angerechnet bekommen.

Das könnte ein Ansatzpunkt sein. Unterhaltsverpflichtungen erhöhen das pfändungsfreie Einkommen nur dann, wenn der Unterhalt auch tatsächlich geleistet wird. Man könnte argumentieren, dass er den Umstand, dass er keinen Unterhalt zahlt seinem Arbeitgeber hätte mitteilen müssen. Dann hätte der einen höheren Betrag an den TH abführen müssen. Da das nicht passiert ist, liegt ein Verstoß gegen die Obliegenheiten i.S. § 295 InsO vor, der zur Versagung der RSB führen kann.

Ob das klappt? Keine Ahnung, Versuch macht kluch...

Neuschulden an sich sind jedenfalls kein Grund für eine Versagung der RSB. Aber warum haben Sie bzgl. der Unterhaltsansprüche denn nicht gepfändet? Bei Unterhalts-Neuschulden geht das auch in der WVP. Oder hatten Sie keinen Titel?
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Feuerwald am 27. Januar 2012, 18:00:11
Allerdings dürfte eine Versagung der RSB hier nicht wirklich weiterhelfen.  Das endet dann meinst darin, dass sich der Schuldner in seinem Leben mit der Perspektivlosigkeit des Schuldnerdaseins arrangiert und sich anderswie der Zwangsvollstreckung entzieht.

Vielmehr sollte der laufende Unterhalt durch die Androhung einer sog. "Kahlpfändung" eingefordert und ggf. durchgesetzt werden.

Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Steffnuss am 28. Januar 2012, 23:35:17
Hallo Feuerwald,

ist Kahlpfändung nicht verboten? Oder gibt es da Unterschiede bzw. Ausnahmen? Frage nur Interessehalber  :wink:
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Feuerwald am 29. Januar 2012, 01:00:49
§ 89 InsO - Vollstreckungsverbot.

(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.

Kurz um, für Unterhaltsgläubiger ist die Pfändung in den Vorrechtsbereich möglich (Kahlpfändung), soweit es sich um Unterhaltsforderungen handelt, die nach Eröffnung entstanden sind.

Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Steffnuss am 29. Januar 2012, 11:08:05
Ah supi - danke. Jetzt sind wir wieder etwas schlauer :) :thumbup:
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 30. Januar 2012, 17:20:50
Hallo -danke für Eure Hinweise.
Dadurch, dass er zwei Arbeitsverhältnisse hatte und gleichzeitig oft Krnakengeld bezogen hat, wäre ein Pfändung sehr aufwändig geworden. Anträge über Anträge ......
Ich werd morgen mal die Abrechnungen des TS und die jährlichen Erklärungen checken.
Auf gut Glück
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Dauerstress am 03. Februar 2012, 13:54:26
Ich habe den Thread jetzt mal geteilt, da die Diskussion in eine völlig andere Richtung ging. Falls noch was zum eigentlichen Thema zu sagen ist, kann das hier gemacht werden.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 03. Februar 2012, 14:49:18
Es ist nicht zu fassen,

meine Beiträge werden geschlossen, wiel mir eben keiner helfen kann und nun kommt wieder der Treat von herzle, die fragt, wie sie die Restschuldbefreiung ihres Exmannes verhindern kann, der nicht gezahlt hat während der WVP. Es ist nicht zu fassen.Es ist wirklich nicht zu fassen. Entweder, der Mann konnt enicht zahlen, weil er nicht mehr genug hatte oder die Dame hätte den Treuhändler von ihm anschreiben müssen, denn der Unterhalt wird dann von Rechts wegen überwiesen, in der WVP.
Es ist nicht zu fassen, dass Jemand die Restschuld verhindern will beim vater der eigenen Kinder. Kotz. Ich sage hier nichts mehr. Schlimmer als Stammtisch. Wie hacken wir uns am besten gegenseitig die Beine weg. 
 
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: makro am 03. Februar 2012, 20:33:46
oder die Dame hätte den Treuhändler von ihm anschreiben müssen, denn der Unterhalt wird dann von Rechts wegen überwiesen, in der WVP.
 


das ist mal wieder absoluter Unfug! Der Treuhänder (der übrigens kein Händler ist!) hat mit der Zahlung des Unterhalts in der WVP überhaupt nichts zu tun! Von Rechts wegen passiert hier überhaupt nichts, es gibt zwar den Unterhaltsvorschuss, der greift aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
- max. 6 Jahre
- 133,00 EUR für Kinder unter 6 Jahren, darüber sind es 180,00 EUR

Ich kann das Ansinnen von Herzele durchaus verstehen hat doch der Exmann durch die Anrechnung von z.B. 2 Kindern im Durchschnitt bis zu 400,- weniger gepfändet bekommen die er durchaus als Unterhalt hätte zahlen können. Ob nun die Versagung der RSB hier Sinn macht das bezweifele ich, denn damit übt man eher so eine Art Rache aus, kommt aber auch nicht an das Geld.

Wenn Du @snowylein so viel Mitgefühl für den Exmann hast, wo bleibt da das gleich Mitgeühl für die Mutter die mit wenig Geld die Kinder durchbringen muss? Gerade Du jammerst doch hier immer wie schlimm es ist mit wenig Geld über die Runden zu kommen!

Wenn Du schon so schön schreibst "beim Vater der eigenen Kinder", ich glaube hier waren dem Vater die Kinder doch egal!

Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 03. Februar 2012, 22:03:21
Hallo snowylein, hallo Makro, hallo an alle andere,
Ich bin so eine böse Frau - habe die Wohnung mit mehr Schulden als Wert übernommen, andere Schulden auch und meinen Mann mit einer schwarzen Null aus der Ehe gehen lassen. Gleichzeitig eine Zahlungsvereinbarung mit Ihm getroffen, die ihm viel Luft zu leben gelassen hat. Und warum? Weil ich Mienen Kinder nicht die gesamten Lebensumstände verändern wollte und wusste, das mein Ex-Mann alles Ueberpruefung die Kinder austrägt.......  Sobald er dann die Zahlungsvereinbarung erfüllen sollte, hat er die Zahlungen hinausgeschoben und geschoben und als ich die Vollstreckung angedroht habe, hat er - nach 3 Jahren in Saus und Braus - die Privatinso angemeldet. Klasse oder?
Nachdem ich erlebt habe, das er nicht zwischen Fürsorge für die Kinder und finanziellen Auseinandersetzungen trennen kann, habe ich keine Pfändung des Unterhalts während der Inso gemacht. Gleichzeitig kommt erschwerend hinzu, dass durch 2 Arbeitsgeber und Krankengeld unzählige Anträge und Pfändungen notwendig gewesen waren - wofür keine Rechtsschutzversicherung aufkommt.

Nun aber zurück zum urspruenglichen Thema: der Einblick in die Insolvenzakte war ernüchternd. Keine Details zu der Abrechnung, keine Hinweise, wie der pfändungsfreie Betrag errechnet wurde, keine jährlichen Erklärungen des Schuldners über seine Bemühungen, eine Vollzeitbeschaeftigung aufzunehmen,.......
Das Gericht hat nun einen Auskunftsantrag beim Treuhänder gestellt. Mein eigener Anruf dort war erfolglos. Der Treuhänder ist den Gläubigern gegenüber nicht auskunftspflichtig....  Bis die Auskunft bei Gericht und dann bei mir ist, ist der Termin (Di.) vorbei.
Kann ich einen Antrag bei Gericht stellen, das der Termin wegen Fragen verschoben wird ?

Danke für Eure Hilfe, ein TSCHUESS an diejenigen, die andere nur beschimpfen...
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: makro am 03. Februar 2012, 22:12:08
@Herzele
Häh, wieso sprichst Du mich in einem Atemzug mit Snowylein an? Ich hab doch nichts negatives gegen dich geschrieben und dich auch nicht als böse Frau beschrieben, eher umgekehrt. Ich hab lediglich Snowylein erklärt welchen Unfung sie schreibt.

Das aber die Versagung der RSB nicht viel im Bezug auf die Zahlung von Unterhalt, auch zukünftigen, bringt, das ist doch wohl klar.

Apropo, was ist eigentlich mit Unterhaltsvorschuss? Den holt sich das Jugendamt dann schön beim Ex zurück!
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 03. Februar 2012, 22:21:28
Hallo Makro,
Sorry, ich wollte Dich nicht Beleidigen bzw. Mit snowylein vergleichen.
Das ich so nicht automatisch an Geld komme, ist mir klar. Eventuell werde ich auch kein Geld mehr sehen, aber das kann doch nicht sein, das so ein Verhalten noch vom Staat gefördert wird....
Danke für Deine Unterstützung.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 04. Februar 2012, 08:31:42
@Herzele,

Du hättest aber eine Pfändung des Unterhalts in der Insolvenz machen sollen und zwar mit einem scharfen Anwalt von Dir.Hinterher ihm die Restschuldbefreiung zu versagen, ist nun auch nicht fair, dabei bleibe ich.
Schulden in der Ehe machen doch immer beide Partner- oder? Du schreibtst nicht, wie Dein Ex, als er gegangen ist, zu den ganzen Schulden kam und Du keine hattest. Wie dem immer sei. Der Treuhändler hat genug Durchblick über die Finanzen des Schuldners, hier hätte rechtzeitig eine Pfänung des Unterhaltes sein müssen. Dafür braucht man aber einen scharfen Anwalt, herzle, den Dein Ex - bei Rechtssprechung deiner Person -  hätte zahlen müssen- als Neuschuld.   
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: wiwo am 04. Februar 2012, 15:23:23
Hallo snowylein,

es wird langsam peinlich, was Sie hier von sich geben. Es wäre nett von Ihnen, wenn Sie sich an Ihr schon öfter gegebenes Versprechen halten würden und aus dem Forum verschwinden. Sie suchen keine Hilfe sondern nur Leute - wenn auch vergeblich - die Ihre Meinung teilen.

Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Ehefrau am 04. Februar 2012, 16:36:08

Schulden in der Ehe machen doch immer beide Partner- oder?

Definitiv nein. Und ich wüsste auch nicht, warum mein Partner für meine Schulden gerade stehen sollte.
Ich gebe gerne zu, ich habe es nicht ganz so hart getroffen wie Alleinstehende in der Insolvenz;
und bin megafroh darüber wieder meinen Mann an meiner Seite zu haben.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 04. Februar 2012, 21:37:18
@wiwo,

seinen Sie etwas toleranter hier im Forum. So eine Leuchte sind Sie mit Ihren Beiträgen auch nicht. So oft bin ich hier nicht drinne, denn es gibt noch ein anderes Leben als nur an die Insolvenz zu denken.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Steffnuss am 04. Februar 2012, 23:05:12
Hallo snowylein,

es wird langsam peinlich, was Sie hier von sich geben. Es wäre nett von Ihnen, wenn Sie sich an Ihr schon öfter gegebenes Versprechen halten würden und aus dem Forum verschwinden. Sie suchen keine Hilfe sondern nur Leute - wenn auch vergeblich - die Ihre Meinung teilen.



Dem ist nichts hinzuzufügen ;)

Zitat von: snowylein
seinen Sie etwas toleranter hier im Forum. So eine Leuchte sind Sie mit Ihren Beiträgen auch nicht. So oft bin ich hier nicht drinne, denn es gibt noch ein anderes Leben als nur an die Insolvenz zu denken.

Das klingt aus Ihrem Munde wie Hohn.

Komisch - Ihre sinnlosen und ketzerischen Beiträge hier im Forum sprechen aber eine ganz andere Sprache.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 05. Februar 2012, 09:52:19
@Steffnus,

Ich habe keine ketzerischen Beiträge, ich sage was ich denke. Schaut ins Forum von Anne Koark zu sally may, wie hart die über die deutschen Insolvenz urteilt und wie sie klagt. Mir geht es durch die deutschen Insolvenzgesetze sehr schlecht und wenn ich einen Minijob machen,der freiwillig ist, denn ich habe Rente, wollen sie alles haben, so dass ich wieder keine lebensnotwendigen Rechnungen zahlen kann. Das finde ich unmenschlich, nicht demokratisch und wie in einer Diktatur. Dabei bleibe ich, dass die deuschen Gestze in der Insolvent für einige Schuldner das Urteil für Armut, Inaktivität und Ausweglosigkeit sind, 6 Jahre lang und nicht eins, wie im demokratischen England oder zwei, wie im demokratischen Frankreich. 

Wem es gut geht in der 6 jährigen deutschen Insolvenz, der kann ja hier fleißig Beiträge schreiben. 
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: armekirchenmaus am 05. Februar 2012, 10:57:21
Es wäre wirklich schade, wenn nun Herzeles Faden aufgrund dieser sinnlosen Diskussionen wieder von den Moderatoren geschlossen würde. Vielleicht wäre es eine gute Idee, für diese Streitereien einen eigenen Faden zu eröffnen.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 07. Februar 2012, 21:44:35
Schade.
Vor lauter Gezanke um andere Dinge ist meine Frage völlig aus dem Focus geraten...

Nun wer ich den Abend mit einem unerfreulichen Thema abschliessen - und überlegen, ob ich nun tatsächlich die Inso "zerschießen" will.

Hast jemand mit so etwas Erfahrung?

snowylein:bitte, bitte keine Ergüsse mehr über die Boshaftigkeit von Ex-Frauen oder Gläubigern.....Danke.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 08. Februar 2012, 08:08:48
@herzele,

wenn du die inso zerschießt, hast du wirklich kein herzele. der Mann ist der vater deienr kinder. offenbar sind solche Beiträge hier gerne gesehen wie deiner.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Dauerstress am 08. Februar 2012, 08:33:47
Feuerwald hatte dazu bereits geschrieben, dass eine Versagung der RSB wohl genau das Gegenteil von dem bewirkt, was Sie eigentlich wollen. Ich verstehe nicht, warum über die Versagung der RSB nachgedacht wird, wenn es sich augenscheinlich doch um Neuschulden handelt, die eh von der RSB nicht betroffen sind.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 08. Februar 2012, 10:04:05
@dauerstress

weil herzele sich an ihrem Mann rächen will, will sie die Restschuldbefreiiung vereiteln- damit es ihm auch weiter Scheiße geht, deswegen- und das solche primitiven Beiträge hier forciert und durchdiskutiert werden, zeigt das Niveau des Forums.Formal gesehen hätte herzle die Unterhaltszahlung vorher mit seinem Treuhändler und einem Anwalt klären müssen.Das hat sie aber nicht getan, hat sie geschieben. Wie sie jetzt mit der Sache umgeht, ist ihr eigenes Problem und gehört nicht in die Insolvenz und schon gar nicht in dieses Forum. Sie ist auch keine Gläubigerin in dem Sinne, sondern nur eine aufgedrehte Ex Ehefrau.   
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: wiwo am 08. Februar 2012, 10:59:14
@snowylein

das Niveau dieses Forums kann nur noch durch eine Maßnahme gesteigert werden: durch die Entfernung Ihres Accounts. Was Sie hier an den Tag legen ist mit Unverschämtheit noch mild beschrieben. Sie sollten Ihre Energie sinnvoller einsetzen und sich um Ihre eigenen ungelösten Probleme kümmern. Hilfe dazu haben Sie hier in den Foren jedenfalls nicht gesucht.

Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 08. Februar 2012, 11:11:40
Schade - snowylein - wie in meinem zweiten Beitrag angeboten, können wir uns gerne mal außerhalb des Forums austauschen. Schön wäre es, wenn Du mal einen Perspektivenwechsel machst und nachvollziehst, was ich schon geschrieben habe. Gott sein Dank ist mein Selbstwertgefuehl groß genug, um Deine Attacken auszuhalten.....

Bitte berücksichtigt auch mal, das es nicht nur Schuldner gibt, die unter Verbraucherinsolvenz Leiden, sondern auch die Gläubigerseite keinen Spass daran hat.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Insoman am 08. Februar 2012, 12:23:33
Ich denke, das mit der RSB-Versagung ist nicht so einfach.
Zwar geht die Idee von Maurice Garin in die richtige Richtung, aber § 295 (3) InsO spricht eben von der Verpflichtung
Zitat
keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen
und ein bloßes Verschweigen erfüllt eben nicht den Tatbestand des Verheimlichens. Das ist höchstrichterlich definiert.
 
Wenn Sie trotzdem einen Versagungsantrag stellen wollen (der Amtsrichter könnte ja auch anders entscheiden..)
sollten Sie natürlich abwägen, was Ihr Ex sonst noch auf dem Zettel hat.
Wenn Sie mit Ihrer Forderung eher ein kleiner Gläubiger sind, sollten Sie die Einwände von Feuerwald überdenken..
Tatsache ist, dass Sie zumindest wegen der aufgelaufenen Unterhaltsrückstände die Vollstreckung betreiben können, auch unterhalb der ansonsten gültigen Freigrenze.
Hier ist wahrscheinlich taktisches Vorgehen angezeigt...
Emotionalität sollte außen vor bleiben (ich weiß, ist nicht einfach..)

Im Übrigen:
§ 23 GKG
Zitat
(2) Die Kosten des Verfahrens über die Versagung oder den Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296, 297, 300 und 303 der Insolvenzordnung) schuldet, wer das Verfahren beantragt hat.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 08. Februar 2012, 12:43:27
@wiwi,

Ihren Account sollte man entfernen, weil Sie hier Leute restlos beschimpfen.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 08. Februar 2012, 12:46:25
@und herzele,

Sie sind keine Gläubigerin und ich würde zu der ganzen Sache ja gerne mal Ihren Ex Mann anhören. Jemand, der Unterhalt vom Partner zu bekommen hat, bekommt ihn auch in diesem Land. Man weiß nicht, was wahr ist an dem ganzen.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 08. Februar 2012, 13:55:53
Hallo insoman
Danke für Deine Infos.
Der Kostenseite bin ich mir bewusst.
In der Inso-Tabelle bin ich mit ca. 20.000 EUR eingetragen....
Ich werd sehen, was die Rechtspflegerin zu den von mir genannten Punkten sagt.

@ snowylein
Klar hätte ich den Unterhalt einfordern können - und anschließend das Geld in die psychologische Betreuung der Kinder investieren können ....  Leider kann mein Ex nicht trennen zwischen den  Streitigkeiten zwischen.mir und ihm und seiner  Beziehung zu den Kindern....  Ergebnis: deine Mutter ist Schuld, das mein Kühlschrank leer ist und ihr hungern musst, wenn ihr mich besucht.
Fakt ist, das er pfändungsfreie Beträge für den Unterhalt der Kinder bekommen hat und das Geld für seinen Suff ausgegeben hat.
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: snowylein am 08. Februar 2012, 16:03:32
@ach herzele,

Du hättest eher was machen sollen. Ihm die Restschuld zu verweigert, dass treibt ihn noch mehr in den Suff. Das Insolvenzverfahren ist in Deutschland schlimmmm und brutal und Ex-Männer sind auch schlimm. Mein Ex ist Arzt, hat die dritte Frau oder Feundin und ich habe mühsam seinen Sohn groß gezogen, das einzige Kind. Auf Unterhalt gegen ihn verzichtet, ich Arschloch, als ich noch Arbeit hatte. Das Ding aus Stein von Ex Mann, steinreich, gibt mir jetzt keinen cent, wo ich in Not bin.So ist das mit Ex Männern. Was sagen denn Deine kinde rzu der Sache? Die sagen doch sicher auch etwas -oder? Grüße 
Titel: Re: Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren - Wohlverhaltensperiode läuft ab
Beitrag von: Herzele am 08. Februar 2012, 18:30:12
Die Kinder wissen davon nur einen Bruchteil. Später einmal kann ich es ihnen erzählen, aber zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das für nicht sinnvoll. Kinder im Teenageralter.....

Mehr in den Suff treiben kann ich den Mann nicht. Aber - alles weitere ist kein Thema für ein öffentliches Forum. Sorry.

Jeder hat sein Paeckchen zu tragen, manches im Leben läuft einfach nicht so, wie Mann Frau es sich vorgestellt hat.

Manches besser, als zuerst gedacht.

@snowylein,
Mit Selbstmitleid, schimpfen auf andere oder auf den Staat ist es vielleicht erträglicher, aber das gibt halt keine Vorwärtsbewegung......