Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: takko61 am 26. September 2010, 16:15:16
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Hallo,
ich befinde mich z.Z. in der Wohlverhaltensphase und habe vergessen einen Gläubiger in meinen Unterlagen anzumelden. Kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden ?
Gruß takko61
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Wenn diese Schuld nicht gerade 4 Wochen vor Eröffnung des Verfahrens vom Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, oder es sich in der Höhe um einen erheblichen Betrag handelt, dann nicht.
Ich würde die Forderung und das Vergessen umgehend dem TH melden.
Die Eröffnung Ihres Verfahrens wird veröffentlicht. Daher besteht die Möglichkeit für jeden Gläubiger sich darüber zu informieren.
Deswegen werden auch Schulden die vergessen wurden von der RSB erfasst.
Angenommen, es wurden von 10 GL 50.000 EUR angemeldet und Sie haben eine 200 EUR Rechnung vergessen, dann macht das nichts. Sollte es sich aber um 25.000 EUR die vergessen wurden, wird´s kritisch.
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Ich würde die Forderung und das Vergessen umgehend dem TH melden.
-> sollte das eigentliche Insolvenzverfahren bereits aufgehoben sein (Wohlverhaltensphase), hat der Gläubiger schlichtweg Pech gehabt. Nachzumelden ist dann auch nichts mehr.
Problematisch kann dies nur sein, wenn das eigentliche Verfahren noch läuft.