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Autor Thema: Gläubiger vorzeitige Beendigung der Insolvenz  (Gelesen 3265 mal)

terry9

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Gläubiger vorzeitige Beendigung der Insolvenz
« am: 09. September 2012, 16:58:19 »

Hallo zusammen,

ich bin noch in der WVP und meine Insolenz müßte im Juli 2013 vorbei sein, Eröffnung war JUli 07.
Ich habe durch Zufall erfahren, dass ich mit 3000 € in der Schufa stehe,weil ein Immobiliernmakler eine Auskunft eingeholt hat. Soweit ich weiß hab ich nur einen Gläubiger. Bin damals durch Insolvenz der Firma und ich als mitarbeitende Ehefrau (400 €-Basis), weil gebürgt für Kredit mit in Insolvenz gegangen.
Ich überlege jetzt aus verschiedenen Gründen u.a. Hochzeit in den USA, diese Insolvenz vorzeitig zu beenden.
Wie bekommt man zu erfahren wieviele oder welche Gäubiger Forderungen angemeldet haben. Stimmt das mit der schufa überein?Ich würde dem Gläubiger gern die Hälfte anbieten, natürlich nicht direkt sondern über den Insoverwalter. Wie geht man vor, oder hat man dann noch mehr Kosten zu erwarten vom Insoverwalter z. B.
Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte.
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Spike

Re: Gläubiger vorzeitige Beendigung der Insolvenz
« Antwort #1 am: 09. September 2012, 21:10:04 »

Hi,

also wieviele und welche Gläubiger Forderungen angemeldet haben, kannst du ganz einfach per Akteneinsicht bei Gericht erfahren.
Einfach hingehen, mit Aktenzeichen und Personalausweis, entweder du kriegst sofort Einsicht oder bekommst einen Termin.
Ich habe Damals sofort Einsicht bekommen. Oder wenn du einen " umgänglichen " TH hast, gibt er dir auch ohne " murren " Auskunft.

Soweit ich weiß, darfst du die Gläubiger nicht befriedigen. Wenn dann müßte dies ein Verwandter für dich tun, denn die dürfen dir einen " Neustart " erleichtern.

Ich würde dies dann eventuell über einen Rechtsanwalt regeln oder wie gesagt ein Verwandter müßte die Gläubiger anschreiben.


MfG
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terry9

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Re: Gläubiger vorzeitige Beendigung der Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. September 2012, 21:36:36 »

dankeschön für deine hilfreiche antwort. Ich weiß, ich darf nicht mit den gläubigern verhandeln.
Ich werde es bei gericht versuchen.
vielen dank
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Insokalle

Re: Gläubiger vorzeitige Beendigung der Insolvenz
« Antwort #3 am: 10. September 2012, 11:23:19 »

Nein.
s. hier:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Vergleich-angeboten-Daumen-druecken--9564.html#msg523057

Ob es etwa ein Jahr vor Ende Sinn macht, ist allerdings eine andere Frage.
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