Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: schneckchen22 am 20. August 2014, 06:51:27

Titel: Gläubiger zieht den Schuldenbetrag von meinem Guthabenbetrag ab
Beitrag von: schneckchen22 am 20. August 2014, 06:51:27
Hallo,

Ich bin total sauer....  :fuchsteufelswild:

Ich habe für meinen Sohn seit Januar Kindergarten Beiträge gezahlt bis Juli mit einem Gesamtbetrag von 413 Euro. Im Mai habe ich dann drauf hingewiesen, dass ich ab Juli Hartz 4 beantragen muss, aber bereits im Mai durch die Geburt unsere Tochter eigentlich keine Kitabeträge mehr zahlen müsste, ob die das so lange Stunden könnten. Die Antwort ließ auf sich warten und kam kurz nach dem Brief mit den Mahngebühren, dass ich doch endlich zahlen sollte.

Also habe ich brav gezahlt bis ich Anfang Juli die rückwirkende Befreiung für die Kitabeiträge erhalten habe.
In der Befreiung stand nichts von Rückzahlung, und obwohl ich sie gleich beantragt habe, hat sich wohl erst was getan, als ich letzte Woche angerufen habe. Es hieß das Geld wird mir über wiesen.

Nun gestern der Schock, ich habe wirklich mit dem Geld gerechnet, um Nebenkosten in Höhe von 280 Euro anden Vermieter zu überweisen (Jobcenter bezahlt nicht) und Stromkostenabrechnung von 100 Euro.
Nun bekomme ich den Brief vom Kassen und Steueramt, dass mein Guthaben mit einem offenen Forderungen verrechnet wurde.

Rückzahlung gewährter Hilfen 343,77 und Essensbeitag (bei zweitem besteht allerdings kein offener Betrag).

Also ich rufe da an, Auskunft erteilt ja Frau... Steht da, aber keine Auskunft nichts... Ich konnte mir die Beträge erst gar nicht erklären und dachte an einen Irrtum. Die Frau sagte wirklich nichts, ich soll alles schriftlich anfragen, zudem war sie sehr unfreundlich.

Zum guten Schluss habe ich dann heute früh in meinen Insolvenzordner geschaut und festgestellt, dass es sich um einen offenen Posten handelt, der ins Insolvenzverfahren mit aufgenommen wurde. Aber dürfen die das überhaupt. Vor allem ziehen die mir von Elternbeiträgeguthaben ... Schulden vom Sozialamt ab und einen Essensbeitrag. Das sind doch unterschiedliche Ämter.

Ich bin am überlegen Prozesskostenhilfe zum Anwalt zu gehen, nur wüste ich gerne, ob sie rechtens gehandelt hat, dann bringt ja eh nichts.. Aber ich kann es mir nur schwer vorstellen :girl:

Es wäre Klasse wüsste jemand eine Antwort für mich!

LG schneckchen22
Titel: Re: Gläubiger zieht den Schuldenbetrag von meinem Guthabenbetrag ab
Beitrag von: schneckchen22 am 20. August 2014, 06:57:20
Ach müsste so was nicht auch alles über meinen Rechtsanwalt für das Insolvenzverfahren laufen???

Übrigens wurden mir jetzt nur noch 27,23 Euro überwiesen!
Titel: Re: Gläubiger zieht den Schuldenbetrag von meinem Guthabenbetrag ab
Beitrag von: Der_Alte am 20. August 2014, 08:05:35
In der WVP darf der Gläubiger vorhandenes Guthaben mit den Forderungen aufrechnen (Urteil des Bundesgerichtshofes IX ZR 115/04 vom 21. Juli 2005)
Titel: Re: Gläubiger zieht den Schuldenbetrag von meinem Guthabenbetrag ab
Beitrag von: schneckchen22 am 20. August 2014, 12:21:56
Hallo, vielen vielen Dank für Deine Antwort! (auch wenn mir eine andere besser gefallen hätte   :rougi: )