Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pretorianer am 24. Oktober 2011, 21:08:00
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Hallo zusammen,
habe ein schreiben von meinem Anwalt erhalten, dass ich die Gläubiger zu 100 % befriedigt habe und die Kosten
für die Restschuldbefreiung durch die Masse gedeckt ist.
Meine Frage ist nun, insofern das Amtsgericht dem zustimmt, werden dann die Abtretungen meines Arbeitgebers direkt eingestellt? Muss ich mich darum kümmern, oder übernimmt das mein TH?
Bin ich dann sofort "Schuldenfrei"? Muss ich mich darum kümmern das die Einträge aus der Schufa entfernt werden oder geschieht dies automatisch?....
Heisst ich muss mich nicht mehr mit meinem TH rum ärgern?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Tom
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Das sieht gut aus mein lieber, Glückwunsch :thumbup:
Das Gericht wird nun einen Beschluß erlassen, in dem Deine Inso, durch befriedigung deiner Gläubiger, vorzeitig endet. Sollte kein Problem sein, weil du die Kosten ja bezahlt hast.
Dein TH muss eigentlich sofort Meldung bei Gericht machen !
Dann bist du wieder Schuldenfrei !
Die Erteilung der RSB bleibt 3 Jahre bei der Schufa gespreichert und sollte danach automatisch gelöscht werden, Kontrolle ist hierbei aber besser !
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Ich würde sicherheitshalber bei Gericht einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
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zudem kommt es darauf an, ob man sich
a) im Insolvenzverfahren oder
b) in de sog. Wohlverhaltensphase
befindet. bei a) ist ein Antrag auf vorzeitige RSB nur im sog. Schlusstermin möglich, bei b) sollte der Antrag selbst gestellt werden.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten, lt. dem Schreiben wurde dies mit dem August Gehalt schon getätigt. Nun Frage ich mich was mit dem Pfändbaren Anteil ist? Zahlt der TH erst dann zurück wenn das Gericht der RSB zugestimmt hat? Soweit ich das mitbekommen habe, mahlen die Mühlen der Justiz seeeehr langsam und ich würde schon ganz gerne das 13. Monatsgehalt im ganzen bekommen wollen.
Gruß
Tom
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Dann würde ich bei Gericht anrufen und fragen, ob in der Sache noch ein Eigenantrag des Schuldners erforderlich ist. Möglicherweise ruht die Sache bis zu einem solchen Antrag. Ansonsten könnte man auch das Gericht bitten, die Abtretung bis zur Entscheidung über die RSB auszusetzen.