Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Friedchen44 am 24. Juni 2009, 17:16:18
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wer kann mir einen rat geben? mein insolvenzverfahren wurde 2008 beendet und ich befinde mich in der wohlverhaltensperiode. nun bekam ich nach zig jahren ein schreiben eines gläubigers, der aber nicht im insolvenzverfahren einbezogen war eine ankündigung der vollstreckung eines titels. dieser gläubiger hatte sich in den letzten acht jahren nicht gemeldet. ich musste hals über kopf aus einer gemeinsamen wohnung ausziehen, vieles ist dabei untergegangen, so dass ich diesen gläubiger nicht mit aufgeführt habe. was passiert jetzt?
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Unter Schilderung der Situation sollten Sie dem Th und Gericht informieren.
Dem GL teilen Sie das Aktenzeichen in einem Widerspruch mit.
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Vermutlich nichts. Auch die "übersehenden" Forderungen unterliegen der Restschuldbefreiung.
Aber Sie werden nicht umhin kommen, ihn irgendwann auf das Verfahren hinzuweisen, worüber er sicher nicht erbaut sein wird.
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Unter Schilderung der Situation sollten Sie dem Th und Gericht informieren.
Dem GL teilen Sie das Aktenzeichen in einem Widerspruch mit.
Das TH habe ich das heute schon mitgeteilt, er meinte es passiert gar nichts, da der gläubiger sich bisher nicht gemeldet hat. auch dem GL auch schon alles mitgeteilt. danke für eure hilfe.