"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: GmbH Gründung  (Gelesen 2450 mal)

Herr-M-aus-H

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
GmbH Gründung
« am: 14. Juni 2010, 18:12:26 »

Moin

Ich habe hier (und damals in einem anderen Forum) schon viel mitgelesen
Vielen Dank dafür.


Nun zu mir :

Ich bin sozusagen in den letzten Zügen meine WVP (Ende in 04.11  :thumbup: )

In den letzten Jahren einen Job gehabt bei dem ich unter der Pfändungsgrenze war. Nun seit März 2010 arbeitslos.
Da ich 49 bin muss ich mich nicht wirklich irgendwo bewerben.

Nun möchte ich eine neue Firma gründen als GmbH UG. Das mit der GmbH und keine Einzelfirma hat mehrere Gründe.

Das AA hat grünes Licht signalisiert, Tragfähigkeit wird bescheinigt werden, dh ich bekomme vom AA Eingliederungshilfe die unter der Pfändungsgrenze liegt.

Einkommen wird die ersten 9 Monate nur die Kohle von der Agentur f. Arbeit sein, danach kann ich steuern ob, resp. was ich verdiene. dann bin ich auch schon fast fertig *freu*.
Für 2-3 Monate gebe ich dann gerne etwas ab, wenn der Verdienst dementsprechend ist. 

jetzt die Frage :

Muss ich meinen TH (den hab ich noch nie gesehen) um Erlaubniss fragen, oder nur davon in Kenntniss setzen ?
Eigentlich doch nur das Letztere ??!!

danke für die Antworten

Mattias


 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: GmbH Gründung
« Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 20:51:46 »

Nun seit März 2010 arbeitslos. Da ich 49 bin muss ich mich nicht wirklich irgendwo bewerben.

->  das könnte ein Irrtum sein. Auch wenn die Arbeitsagentur / ARGE keine großen Bewerbungsbemühungen erwartet, so haben Sie dennoch Ihre Obliegenheit nach § 2905 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu beachten. zu 

Nun möchte ich eine neue Firma gründen als GmbH UG. Das mit der GmbH und keine Einzelfirma hat mehrere Gründe.

-> ich will nicht nach den Gründen fragen, aber ne UG kostet Verwaltung (insb. Bilanz)

 

Einkommen wird die ersten 9 Monate nur die Kohle von der Agentur f. Arbeit sein, danach kann ich steuern ob, resp. was ich verdiene. dann bin ich auch schon fast fertig *freu*.
Für 2-3 Monate gebe ich dann gerne etwas ab, wenn der Verdienst dementsprechend ist. 

-> auch das könnte ein Irrtum sein, Sie müssen Ihre Obliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO beachten.

 
Muss ich meinen TH (den hab ich noch nie gesehen) um Erlaubniss fragen

-> nein.


oder nur davon in Kenntniss setzen ?

-> ja

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Herr-M-aus-H

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: GmbH Gründung
« Antwort #2 am: 14. Juni 2010, 21:21:18 »

Moin

das mit den Obligenheiten ist mir klar, mir ging es hier eher um meine CHANCEN auf dem Arbeitsmarkt. und die liegen im unteren 1-stelligen Bereich.

Diese GmbH ist nicht meine erste. Aufwand etc. ist bekannt. Die Pro-Gründe überwiegen in diesem Fall bei Weitem.

Wichtig ist mir das "in Kenntniss" setzen.

Was ist mit dem 295er und meinem "Einkommen" der ersten 9 Monate.
Ich werde einen Vertrag mit der GmbH haben, in dem klar geregelt ist, das die Firma solange kein Gehalt zahlt, wie das AA den Zuschuss auskehrt. AA zahlt knapp 850 €/Mntl.

Muss ich da nach dem 295er an den TH trotzdem zahlen, als ob ich ein GF mit üblichem Gehalt wäre ?

danke


 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: GmbH Gründung
« Antwort #3 am: 14. Juni 2010, 21:52:37 »

Was ist mit dem 295er und meinem "Einkommen" der ersten 9 Monate.
Ich werde einen Vertrag mit der GmbH haben, in dem klar geregelt ist, das die Firma solange kein Gehalt zahlt, wie das AA den Zuschuss auskehrt. AA zahlt knapp 850 €/Mntl. Muss ich da nach dem 295er an den TH trotzdem zahlen, als ob ich ein GF mit üblichem Gehalt wäre ?


-> ich frage  ich immer, wie ein geschäftsführende Alleingesellschafter (?) einer GmbH / UG Gehaltsempfänger mit Arbeitsvertrag kann / soll / muss sein. M.E. ist der geschäftsführende Alleingesellschafter zunächst einmal Unternehmer und somit Selbständiger. Somit greift § 295 Abs. 2 InsO. Solange diese Selbständigkeit keinen Betrag abwirft, der es erlaubt, die Gläubiger entsprechend der Vorschrift des § 295 Abs. 2 InsO zu befriedigen, obliegt es dem selbständigen Insolvenzschuldner seinen Erwerbsobliegenheiten nach § 295 Abs. 1 InsO insoweit nachzukommen, sich nachweisbar um ein angemessenes Dienstverhältnis zu bemühen, sprich auf den Arbeitsmarkt zu bewerben, auch wenn das aussichtslos ist.  Ich würde in diesem Fall dazu raten, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, insb. wenn man davon ausgeht, über einen längeren Zeitraum aus der Selbständigkeit keinen Betrag nach § 295 Abs. 2 InsO entrichten zu können. Das mag absurd klingen, evtl. ist es sogar absurd, aber nach so langer Zeit VWP sollte man nichts riskieren.  Fraglich wäre ein regulärer Arbeitsvertrag in der GmbH / UG in dem die GF-Leistung keine Vergütung vorsieht (§ 850h ZPO).

NB: § 295 Abs. 2 InsO richtet sich nicht zwingend danach, ob Sie wo anders als GF eingestellt wären.

Soweit ist das ab er nur meine Meinung.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz