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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Guthaben KFZ-Steuer  (Gelesen 11581 mal)

mairegen

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Guthaben KFZ-Steuer
« am: 09. August 2006, 12:17:37 »

Hallo guten Tag, schön, dass ich dieses Forum gefunden habe!

Frage 1 und ganz dringlich: im Juli wurde die KFZ-Steuer gezahlt. Kurz darauf wurde das Auto stillgelegt, kaputt! Das Finanzamt wollte mir das Guthaben nicht auszahlen, ging wohl an den IV, der IV ist in Urlaub. Steht das GU nicht mir zu?? Muss der IV mir das auszahlen, es ist doch vom unpfandbaren Geld gezahlt worden!

Weitere Frage: Bei der Schufa steht das Banksoll, dass sich halbjährlich erhöht?? Heisst das, die Forderungen erhöhen sich noch und nöcher, wielange denn??

Noch eine Frage, ich bin jetzt im dritten Jahr in de Inso. Das Verfahren wurde immer noch nicht abgeschlossen, kann ich dem IV irgendwie Druck machen??

Wäre schön, wenn ich entsprechende Antwort bekomme, vielen Dank.
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ThoFa

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Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #1 am: 09. August 2006, 18:45:40 »

Hallo,

sofern Sie noch im eröffneten Insolvenzverfahren sind, fällt das Guthaben in die Insolvenzmasse also an den IV.

Die Forderung bei der Bank kann Ihnen egal sein, da es sich um eine Insolvenzforderung handelt und diese mit der RSB erledigt ist.

Drei Jahre Insolvenzverfahren ist ungewöhnlich lange. Sie sollten mal zum Gericht gehen und sich Ihre Insolvenzakte kopieren, vielleicht lässt sich daraus erkennen, warum das Verfahren so lange dauert.

MfG

ThoFa
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mairegen

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Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #2 am: 10. August 2006, 08:33:05 »

Vielen Dank Thofa,
das hilft mir schon mal ein bisschen weiter. Mal sehen, ich habe mit dem IV wegen dem Guthaben gesprochen. Evtl.bekomme ich es doch zurück :-)

Wenn das Verfahren schon beendet wäre, stünde das GU dann au fjeden Fall mir zu?[addsig]
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ThoFa

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Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #3 am: 10. August 2006, 11:06:28 »

Hallo,

ja dann würden Sie es bekommen, es sei denn Sie hatten auch Verbindlichkeiten beim Finanzamt, dann könnten diese aufrechnen.

MfG

ThoFa
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schlumpfenmama

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2008, 13:22:08 »

Hallo,

über google bin ich heute auf diesen Beitrag im Forum gestoßen, plötzlich schnellte in mir eine Frage hoch:

Ich hatte zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Kfz. angemeldet. Kurze Zeit später erhielt ich einen Abmeldebescheid vom Finanzamt mit der ausgewiesenen Erstattung von knapp 200,00 EUR. Da mein Fahrzeug 15 Jahre alt war, hat der IV es frei gegeben. Nun erhielt ich einen Steuerbescheid, dass ich die 200,00 EUR ans Finanzamt zahlen soll.

Daraufhin rief ich beim Finanzamt an und sagte, ich hätte ja alles voll bezahlt, sie sollen das Guthaben für die Steuer benutzen. Da wurde mir gesagt, dass das Guthaben an den IV ausgezahlt wurde und ich die 200,00 EUR nochmal bezahlen müsste.

Meine IV habe ich daraufhin angesprochen, die wollte mir das Geld aber auch nicht auszahlen.

Ist das so rechtens? Ich habe ja quasi in dem Jahr nicht 332,00 EUR Steuern bezahlt, sondern insgesamt dann ca. 532,00 EUR. Das kann doch nicht sein, oder?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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paps

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2008, 16:00:23 »

Es ist nicht unüblich, dass der/die IV dem FA gegnüber die KFZ-Steuervorauszahlung zum Termin der Eröffnung widerruft und den Überschuß zur Masse zieht.

Leider müssen Sie dann, für den PKW nochmals für den Rest des Steuerjahres anteilig zahlen.

Das Problem kann nur umgangen werden, wenn man die Zahlungen monatlich leistet.
Was aber heutzutage mit der zwingend notwendigen Einzugsermächtigung nicht mehr ganz so einfach ist.

Wurde eigentlich erst der PKW freigegeben oder erst das Guthaben eingezogen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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schlumpfenmama

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #6 am: 17. Oktober 2008, 18:38:52 »

Hallo Paps,

danke für die Antwort.

Erst ging der neue Steuerbescheid meiner IV zu. Diesen bekam ich zur Kenntnis. Darin stand, dass sie den Betrag ab Inso-eröffnung bis Ende des Kfz.-Steuerjahres bezahlen muss.

Im Januar wurde das Auto wieder freigegeben. Ich wurde dann von meiner IV darauf hingewiesen, dass ich den Betrag zu zahlen hätte.

Also ging m. M. nach vor Freigabe des Fahrzeuges das Guthaben zur Masse.
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paps

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #7 am: 17. Oktober 2008, 20:46:59 »

Wenn das Guthaben vor Freigabe zur Masse gezogen wurde ohne den PKW freizugeben, ist für den Zeitraum bis zur Freigabe der IV/TH für die Steuerzahlung zuständig.

Für Sie ist erst wieder Steuer ab dem genauen Datum der Freigabe fällig.
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JoergGreeny

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #8 am: 11. Juli 2010, 01:45:16 »

Wenn das Guthaben vor Freigabe zur Masse gezogen wurde ohne den PKW freizugeben, ist für den Zeitraum bis zur Freigabe der IV/TH für die Steuerzahlung zuständig.

Für Sie ist erst wieder Steuer ab dem genauen Datum der Freigabe fällig.

Hallo,

erstmal sorry für den "alten" Push, aber das Thread erklärt das "Problem" eigentlich schon ganz gut, nur habe ich dazu noch eine etwas "andere" Frage.

Kurz vorne Weg, bei meiner Mutter, ist es genau so gewesen, Sie bezahlte im September ihre KFZ Steuer für das komplette Jahr, und wurde dann im Februar abgemeldet und das KFZ auf den Namen der IV wieder zugelassen. Das alles passiert ohne das meiner Mutter bis Ende Juni davon Kenntniss hatte. Das Guthaben wurde natürlich auch der IV zur Verfügung gestellt. Das KFZ wurde bis jetzt noch nicht freigegeben sondern nur zur Nutzung überlassen.

Wie sieht das jetzt eigentlich mit der KFZ-Steuer aus, wenn das KFZ, dem Halter zur Nutzung überlassen wurde !?

Verhält es sich dann auch so, da die IV die KFZ-Steuer leisten muss, oder der jenige dem das KFZ, überlassen wurde ?

Danke schonmal im Vorraus.

Liebe Grüße
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paps

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #9 am: 11. Juli 2010, 11:15:26 »

Steuerpflichtig ist der Halter des PKW.
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Binpleite

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #10 am: 11. August 2010, 15:32:29 »

Wenn das Guthaben vor Freigabe zur Masse gezogen wurde ohne den PKW freizugeben, ist für den Zeitraum bis zur Freigabe der IV/TH für die Steuerzahlung zuständig.

Für Sie ist erst wieder Steuer ab dem genauen Datum der Freigabe fällig.

dazu habe ich auch eine Frage
bei mir ist es so das ich ebenfalls dieses Schreiben vom TH bekommen habe bzw die Kopie vom Finanzamt.
Wie sieht es aus: Mein TH hat weder gesagt das der Wagen zur Masse gezogen wird noch hat er auch nicht gesagt das es so nicht ist.Eigentlich gehört im doch zur Zeit alles, oder?
Sollte ich Fragen ob er den Wagen zur masse gezogen hat oder teilt er mir es mit ob es so ist oder nicht.
Weil wenn der wagen von Anfang an zur Masse gehört und ich ja noch keine freigabe bekommen habe muß er doch die Steuern zahlen. Warum bekomme ich dann von ihm das Schreiben?

LG
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paps

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #11 am: 12. August 2010, 18:37:48 »

Das kommt darauf an, wie die Masse bei Ihnen definiert wurde.

Steht der PKW im Antrag und wird eine Freigabe wegen Erwerbsobliegenheit gleichzeitig beantragt, sollten Sie eine Mitteilung vom TH bekommen.
Ich würde ihn aus meiner Sicht noch als Masse zugehörig ansehen.

Anderer Seits hilft manchmal ein einfacher Anruf um Klarheit zu schaffen.
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Binpleite

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Re: Guthaben KFZ-Steuer
« Antwort #12 am: 12. August 2010, 19:04:35 »

Das kommt darauf an, wie die Masse bei Ihnen definiert wurde.

Steht der PKW im Antrag und wird eine Freigabe wegen Erwerbsobliegenheit gleichzeitig beantragt, sollten Sie eine Mitteilung vom TH bekommen.
Ich würde ihn aus meiner Sicht noch als Masse zugehörig ansehen.

Anderer Seits hilft manchmal ein einfacher Anruf um Klarheit zu schaffen.


ja den PKW haben wir mit angegeben wurde im Antrag ja nach gefragt ob man einen besitzt.
ja klar werde ich nochmal Fragen doch leider habe ich den Eindruck der TH will uns verschaukeln.Z.B. meint er auch ich müßte meine Steuererklärungen von 2008 und 2009 machen.Ebenso hat er den handyanbieter über die Inso informiert und sagte uns wir könnten den Anbieter anschreiben das diese doch bitte den vertrag kündigen, was sie jedoch nicht machen wollen.nun stehe ich da mit dem Vertrag an der Backe wo ich nicht mit telefonieren kann da ich nicht bereit bin eine Kaution zu hinterlegen.Die grundkosten laufen ja weiter.

LG
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