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Autor Thema: Gutschrift vom Insogläubiger  (Gelesen 2774 mal)

beatrix

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Gutschrift vom Insogläubiger
« am: 15. Mai 2011, 20:07:17 »

Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.
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Der_Alte

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Re: Gutschrift vom Insogläubiger
« Antwort #1 am: 15. Mai 2011, 22:04:57 »

Ja, jeder Gläubiger darf zunächst auf eigene Forderungen verrechnen.
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Maurice Garin

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Re: Gutschrift vom Insogläubiger
« Antwort #2 am: 16. Mai 2011, 11:07:46 »

Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.

Ich fürchte, Sie können die Frage noch in vielen Foren und noch so oft stellen. An der Rechtslage wird sich nichts ändern: Der Gläubiger kann in der Wohlverhaltensphase mit seinen alten Insolvenzforderungen gegen Ihre Ansprüche aufrechnen. Da hilft alles nix.
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paps

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Re: Gutschrift vom Insogläubiger
« Antwort #3 am: 16. Mai 2011, 20:37:43 »

21.12.2006,  IX ZR 7/06   
Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.

21.07.2005 AZ IX ZR 115/04 und
BFH vom 30. September 2008 Az.: VII R 18/08
das Finanzamt kann in der WVP,wie jeder andere Gläubieger auch, mit eigenen Forderungen aufrechnen
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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