Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: beatrix am 15. Mai 2011, 20:07:17
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Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.
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Ja, jeder Gläubiger darf zunächst auf eigene Forderungen verrechnen.
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Hallo zusammen.Ich befinde mich in der WVP.Nun bekomme ich von einem insogläubiger eine Gutschrift.Meine Frage darf er diese einfach mit der Forderung verrechnen.Danke für eure Antworten.
Ich fürchte, Sie können die Frage noch in vielen Foren und noch so oft stellen. An der Rechtslage wird sich nichts ändern: Der Gläubiger kann in der Wohlverhaltensphase mit seinen alten Insolvenzforderungen gegen Ihre Ansprüche aufrechnen (http://insolvenzbesteuerung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9:aufrechnung-in-der-wohlverhaltensperiode&catid=3:steuerrecht&Itemid=4). Da hilft alles nix.
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21.12.2006, IX ZR 7/06
Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.
21.07.2005 AZ IX ZR 115/04 und
BFH vom 30. September 2008 Az.: VII R 18/08
das Finanzamt kann in der WVP,wie jeder andere Gläubieger auch, mit eigenen Forderungen aufrechnen