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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: habe Schulden nicht vollständig angemeldet, was nun ?  (Gelesen 3356 mal)

Wolfi

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habe Schulden nicht vollständig angemeldet, was nun ?
« am: 02. Juli 2010, 17:52:59 »

Hallo miteinander,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe Schulden gemacht, und dann irgendwann ein privates Insolvenzverfahren beantragt. Dabei habe ich bestimmte Schulden eines guten Freundes nicht mit angegeben, weil ich es mir mit ihm nicht verderben wollte.
Nun hat er mich nach drei Jahren mal wieder ausfindig gemacht (ich war weggezogen, ohne ihn zu informieren). Er beharrt natürlich auf der Bezahlung seiner Forderung (schriftlicher Darlehnsvertrag).
Da bei mir bereits die Wohlverhaltensperiode läuft, frage ich Euch: was kann ich machen ?
Er sagte schon, da ich falsche Angaben bereits bei Eröffnung des insolvenzverfahrens gemacht habe, könnte das dazu führen dass meine Restschuldbefreiung auf der Kippe steht, und ich hinterher auch noch eine 10 Jahre Sperrfrist bekomme, eben weil ich vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe, schon beim Antrag auf das Insolvenzverfahren.

Was kann ich machen ? Ich will ihn auch nicht verärgern, der hat juristisch echt was auf dem Kasten, und kennt gute Anwälte noch dazu. Außerdem weiß ich, dass er schon immer eine Rechtsschutzversicherung hatte, und er hat auch keine Probleme damit, Leute zu verklagen.

Was würdet Ihr mir raten ? Er besteht auf einer zumindest geringen Zahlung monatlich, die ich auch ohne Probleme aufbringen könnte (ca. 20 Euro).

Gruß,
Wolfi
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Wolfi

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Nachtrag: habe Schulden nicht vollständig angemeldet, was nun ?
« Antwort #1 am: 02. Juli 2010, 17:59:59 »

Hallo miteinander, ich habe noch was vergessen:

Ich will ihn nicht in einem schlechten Licht darstellen, wir sind immer gut miteinander ausgekommen. Er hat mich ausdrücklich beglückwünscht, endlich den Schritt mit dem Insolvenzverfahren gemacht zu haben, aber er will auch nicht am Ende der Restschuldbefreiung mit leeren Händen da stehen.
Daher hat er mir den Vorschlag gemacht, ein notarielles Schuldanerkenntnis zu vereinbaren, was er und ich geheim halten würden. Der Notar so sagte er, müsse sowieso schweigen (Mandantengespräch). Somit hätte er seine Sicherheit, und ich nach jetzt noch restlichtn drei Jahren meine Restschuldbefreiung.
Hat er dann auch keine Forderung mehr gegen mich ? Obwohl der Schuldanerkenntnis ja jetzt neu gemacht würde ?

Wie gesagt, wir können uns gut leiden, und er hat nei wirklich Stress gemacht wegen den Schulden, aber er will auch nicht per Schuldenerlass ausgeschlossen werden.

Habt Ihr eine andere Möglichkeit, wie wir uns einigen könnten, ohne daß es Auswirkungen auf die laufende Insolvenz hat ?

Ich bin für alle Voschläge sehr dankbar !

Schönes Wochenende, wünscht Euch
der Wolfi

P.S.: Deutschland gewinnt morgen 3:1 !!!
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Maurice Garin

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Re: habe Schulden nicht vollständig angemeldet, was nun ?
« Antwort #2 am: 02. Juli 2010, 18:36:34 »

könnte das dazu führen dass meine Restschuldbefreiung auf der Kippe steht, und ich hinterher auch noch eine 10 Jahre Sperrfrist bekomme, eben weil ich vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe, schon beim Antrag auf das Insolvenzverfahren.

Die RSB steht nicht auf der Kippe. Die vorsätzliche Angabe eines Gläubigers stellt zwar einen Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO dar. Allerdings muß der Versagungsantrag zwingend im Schlußtermin erfolgen. Das ist hier nicht erfolgt und damit kommt eine Versagung der RSB aus diesem Grund nicht mehr in Betracht. Dass der Gläubiger von dem Verfahren gar nichts wußte, ist dabei unerheblich, weil das Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht wurde. So sieht das zumindest der BGH (IX ZB 34/08). Die Forderung fällt also - wie die angemeldeten -  unter die RSB.

Da Sie den Gläubiger vorsätzlich nicht angegeben haben, kann dieser aber ggf. Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Sie geltend machen. Die wären dann nicht von der RSB umfasst. Und er könnte nach Ablauf der WVP vollstrecken.

Ob Sie an den Gläubiger während der WVP aus ihrem unpfändbaren Vermögen Zahlungen leisten können, ist m.W. noch nicht höchstrichterlich entschieden. Der BGH hat das während des eröffneten Verfahrens für unschädlich gehalten. Die Literatur ist wohl der Meinung, dass das auch in der WVP gilt. Ich wäre trotzdem vorsichtig. Im Zweifel könnte das ja Tante Helga übernehmen.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis würde dem Gläubiger m.E. nichts nützen. Damit hätte er zwar einen Titel. Aus dem kann er nach Ablauf der WVP aber nicht mehr vollstrecken, weil die Forderung unter die RSB fällt, s.o.
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Insokalle

Re: habe Schulden nicht vollständig angemeldet, was nun ?
« Antwort #3 am: 02. Juli 2010, 21:01:55 »

So wie die Situation jetzt ist, kann der Gläubiger nicht viel machen. Garin hat den 290 richtig erklärt.
Selbst wenn es einen Schadensersatzanspruch geben sollte, kann dieser nicht mehr sein als die entgangene Quote. Tendenz in den meisten Fällen gegen Null.

Beim Schuldanerkenntnis wäre ich vorsichtig. Es gibt zwei Arten. Das abstarkte Schuldanerkenntnis begründet eine neue Forderung. Das könnte zur Folge haben, dass eine Neuverbindlichkeit entsteht, die zu zahlen wäre. Dann aber stellt sich die nächste Frage, ob es nach Erteilung der RSB mögl. kondiziert werden kann.
Das Thema könnte knifflig sein und müßte m.E. genauer begutachtet werden. Ohne Rechtsrat würde ich jedenfalls nichts unterschreiben.
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